Adressänderung Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
Sie können im Bürgerbüro auch Adressänderungen in Ihrem bisherigen Fahrzeugschein und der neuen Zulassungsbescheinigung Teil 1 vornehmen lassen.
Wenn Sie also gerade von einem Ort innerhalb des Kreises Steinfurt nach Greven zugezogen sind oder innerhalb von Greven umgezogen sind, können die Mitarbeiter/innen des Bürgerbüros das Dokument mit einem Aufkleber mit der neuen Anschrift versehen. Natürlich ist es weiterhin möglich, die Änderung bei den Zulassungsstellen des Kreises Steinfurt vornehmen zu lassen.
Kontaktdaten
Telefon | 02571 920-500 |
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