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Fachdienst 2.1: Bürgerdienste

Auskunft aus dem Einwohnermelderegister an Private

Beschreibung

Mit einer Auskunft aus dem Einwohnermelderegister können Sie Informationen über Privatpersonen erhalten, die ihren Wohnsitz in Greven haben. Je mehr Sie über diese Personen erfahren möchten, desto höher sind die Anforderungen an den Grund, aus dem Sie diese Daten erfahren möchten. Denn natürlich genießen die Daten über die Einwohner(innen) unserer Stadt einen hohen Schutz.

Arten und Voraussetzungen der Melderegisterauskünfte

Im Melderegister werden nur die Wohnungen von Privatpersonen erfasst. Nicht eingetragen sind der Sitz oder die Anschrift von Firmen, Geschäften, Gewerbetreibenden, Gaststätten, Vereinen oder Verbänden. Als Meldebehörde erteilen wir Auskünfte aus dem Melderegister an private Personen oder sonstige nicht öffentliche Stellen. Bitte beachten Sie unbedingt unsere Hinweise zur Bezahlung (siehe Details). Hinweis: Telefonische Anfragen können wir leider nicht beantworten!

Ihre Anfrage wird in der Regel innerhalb von 3 Werktagen bearbeitet.

Wir unterscheiden diese Auskünfte:

1. Einfache Melderegisterauskunft (Regelfall der Auskünfte)

Die einfache Melderegisterauskunft ist der Regelfall. Wir erteilen Auskunft über

  • Vor- und Familiennamen
  • Doktorgrad
  • Anschrift

bestimmter Einwohner(innen) Grevens. Für diese Auskunft benötigen wir möglichst viele Angaben zur gesuchten Person, es muss sichergestellt werden, dass es sich um die gesuchte Person handelt.

2. Erweiterte Melderegisterauskunft

Wenn Sie ein berechtigtes Interesse haben, erteilen wir eine erweiterte Melderegisterauskunft. An das "berechtigte Interesse" stellt das Gesetz hohe Anforderungen zum Schutz der Personen, über die eine erweiterte Auskunft erteilt wird. Sie müssen dieses Interesse nachweisen können. Ein berechtigtes Interesse an der erweiterten Auskunft liegt etwa vor, wenn Sie Rechtsansprüche gegen eine Person verfolgen wollen. Das setzt jedoch voraus, dass Sie bereits einen Vollstreckungstitel vor Gericht erwirkt haben. Die erweiterte Melderegisterauskunft enthält:

  • Frühere Vor- und Familiennamen
  • Tag und Ort der Geburt
  • gesetzlicher Vertreter
  • Staatsangehörigkeit
  • frühere Anschriften
  • Tag des Ein- und Auszugs
  • Familienstand (verheiratet oder eine Lebenpartnerschaft führend oder nicht)
  • Sterbetag und -ort

Auskunft aus dem Einwohnermelderegister an Private

Rathaus
Rathausstraße 6
48268 Greven

Weitere Hinweise

Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.

Hinweise zum Nahverkehr

Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven

Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Öffnungszeiten für das Bürgerbüro und die anderen Dienststellen (z. B. Standesamt)!

Bürgerbüro (erweiterte Öffnungszeiten)

Montags bis freitags vormittags 8 bis 12:30 Uhr
Montags und dienstags nachmittags 14 bis 16 Uhr
Donnerstagnachmittag 14 bis 18 Uhr

Bitte beachten Sie: Am Mittwochnachmittag ist das Bürgerbüro nicht geöffnet.

Standesamt, Ordnung, Gewerbeangelegenheiten etc. (normale Öffnungszeiten)

Montags bis freitags vormittags 8:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstagnachmittag 14 bis 18 Uhr

Gerne können Sie auch nach einem Termin außerhalb der allgemeinen Öffnungszeit fragen.

Hinweise zur Barrierefreiheit

Das Rathaus ist barrierefrei über den rückseitigen Eingang an der Straße "Hinter der Lake" erreichbar. Innerhalb des Rathauses können Sie zwei Aufzüge nutzen. Um zum Sitzungstrakt zu gelangen, können Sie einen kleinen Lift benutzen. Melden Sie sich dazu an der Information im Erdgeschoss oder in der 1. Etage im Vorzimmer des Verwaltungsvorstandes.

Erläuterungen und Hinweise