Auskunft aus dem Einwohnermelderegister an Private
Unterlagen
Die Auskünfte können Sie formlos beantragen. Wir dürfen die Auskünfte aber nur erteilen, wenn Sie uns so exakte Hinweise zur gemeldeten Person geben, dass eine Verwechslung ausgeschlossen ist. Wir benötigen
- die ausgeschriebenen Vornamen
- den Familiennamen
- das Geburtsdatum oder ersatzweise die (letzten) Grevener Anschriften
Wenn Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen, müssen Sie Ihr "berechtigtes Interesse" nachweisen.
Gebühren
Die Höhe der Gebühr pro Betroffenen richtet sich nach Art und Aufwand.
- Einfache Auskunft aus dem Melderegister: 11 EUR
- Erweiterte Auskunft aus dem Melderegister: 15 EUR
- Archivauskunft: 16 EUR
- Auskunft mit erhöhtem Aufwand: 26 EUR
- Auskunft mit örtlicher Ermittlung: 38 EUR
Wir können Ihren Antrag erst bearbeiten, wenn wir die erforderliche Bearbeitungsgebühr erhalten haben.
Wenn Sie einen schriftlichen Antrag stellen, können Sie die Gebühr in Form von Überweisungen (Nachweis bitte immer beifügen) oder per Verrechnungsscheck begleichen. Wenn Sie persönlich zu uns kommen, können Sie natürlich auch bar oder mit EC-Karte zahlen.
Unsere Bankverbindung:
Kreissparkasse Steinfurt, IBAN DE15 4035 1060 0063 0000 20, BIC WELADED1STF