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Fachdienst 2.2: Bauordnung und -beratung

Genehmigungsfreistellung

Die Errichtung von bestimmten Gebäuden bedarf keiner Baugenehmigung, sondern unterliegt der sogenannten „Genehmigungsfreistellung“. Bei diesem Verfahren reicht Ihr Architekt den Antrag sowie alle nötigen Bauvorlagen bei uns ein. Wenn Ihnen die Bauaufsichtsbehörde nicht innerhalb eines Monats mitteilt, dass doch ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden muss, können Sie einen Monat nach Einreichen der Unterlagen mit dem Bauvorhaben beginnen.

Beschreibung

Ein Antrag auf Genehmigungsfreistellung kann jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen eingereicht werden.

Diese kann Ihnen in der Regel Ihr*e Architekt*in erläutern, aber auch die Mitarbeiter des Fachdienstes Bauordnung- und Beratung helfen Ihnen gerne weiter.

Um herauszufinden, wer bei Fragen für Ihre Adresse zuständig ist, können Sie sich unter Download/Links die Karte "Zuständigkeitsbereiche" anschauen.

Wenn Sie nicht sicher sind, wenden Sie sich bitte an unsere allgemeine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse.

Das entsprechende Antragsformular für die Genehmigungsfreistellung finden Sie ebenfalls unter Downloads/Links.

Genehmigungsfreistellung

Rathaus
Rathausstraße 6
48268 Greven

Weitere Hinweise

Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.

Hinweise zum Nahverkehr

Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven

Hinweise zur Barrierefreiheit

Das Rathaus ist barrierefrei über den rückseitigen Eingang an der Straße "Hinter der Lake" erreichbar. Innerhalb des Rathauses können Sie zwei Aufzüge nutzen. Um zum Sitzungstrakt zu gelangen, können Sie einen kleinen Lift benutzen. Melden Sie sich dazu an der Information im Erdgeschoss oder in der 1. Etage im Vorzimmer des Verwaltungsvorstandes.

Erläuterungen und Hinweise