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Fachdienst 2.2: Bauordnung und -beratung

Baugenehmigung

Für die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung. Die Baugenehmigung ist ein schriftlicher Bescheid, der aussagt, dass dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Es können jedoch Bedingungen oder Auflagen enthalten sein.

Beschreibung

Tipps und Hinweise:

Die Prüfung Ihres Antrages beginnt erst, wenn der Bauantrag vollständig und prüffähig vorliegt.

Mit der Bauausführung eines Bauvorhabens darf erst nach Erteilung der Baugenehmigung begonnen werden.

Die Baugenehmigung gilt zunächst für drei Jahre. In dieser Zeit müssen Sie mit dem Bau begonnen haben. Auf Antrag kann die Baugenehmigung um jeweils ein Jahr verlängert werden.

Den Ablauf eines Baugenehmigungsverfahrens können Sie sich im Bauportal NRW ansehen (siehe Download/Links).

Sprechen Sie am besten auch im Vorfeld schon mit Ihrem*Ihrer Architekten*Architektin über die Grundflächenzahl und die späteren Wünsche für Ihre Außenanlagen. Wenn das Haus sehr groß geplant wird, oder die Zufahrt sehr lang ist, kann es sein, dass Sie später die Terrasse nicht mehr überdachen können, keinen Gartenschuppen mehr bauen können oder keine weiteren Wege anlegen können. Unter dem Reiter Download/Links finden Sie auch verschiedene Flyer zu dem Thema.

Formulare:

Die entsprechenden Antragsformulare hat Ihr*e Architekt*in normalerweise zur Hand. Ist das ausnahmsweise nicht der Fall, oder interessieren Sie sich selbst für die Inhalte des Vordrucks, erhalten Sie diese ebenfalls im Bauportal NRW (siehe Download/Links).

Weitere Fragen?

Wenn sie Fragen im Vorfeld eines Bauvorhabens haben, steht Ihnen der Fachdienst Bauordnung und -beratung gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Um herauszufinden, wer für Ihre Adresse zuständig ist, können Sie sich unter Download/Links die Karte "Zuständigkeitsbereiche" anschauen. Wenn Sie nicht sicher sind, wer die richtige Ansprechperson ist, wenden Sie sich bitte an unsere allgemeine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse.

Baugenehmigung

Rathaus
Rathausstraße 6
48268 Greven

Weitere Hinweise

Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.

Hinweise zum Nahverkehr

Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven

Hinweise zur Barrierefreiheit

Das Rathaus ist barrierefrei über den rückseitigen Eingang an der Straße "Hinter der Lake" erreichbar. Innerhalb des Rathauses können Sie zwei Aufzüge nutzen. Um zum Sitzungstrakt zu gelangen, können Sie einen kleinen Lift benutzen. Melden Sie sich dazu an der Information im Erdgeschoss oder in der 1. Etage im Vorzimmer des Verwaltungsvorstandes.

Erläuterungen und Hinweise