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Fachdienst 2.2: Bauordnung und -beratung

Baulasten und Grundstücksteilung

Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die Grundstückseigentümer zu Lasten ihres und zu Gunsten eines anderen Grundstücks übernehmen. Sie werden in einem Baulastenverzeichnis "gesammelt".

Beschreibung

Rund um das Thema "Baulast"

Wozu sind Baulasten eigentlich gut?
Benötigt werden die Baulasten häufig dann, wenn auf einem Grundstück nicht alle baurechtlichen Vorschriften eingehalten werden können. Ein typischer Fall: Ein Grundstück ist zwar prinzipiell bebaubar, wegen der ungünstigen Lage gibt es aber keine direkte wegemäßige Erschließung. Dann kann zu Lasten eines benachbarten Grundstücks eine Baulast eingetragen werden, die dem Grundstück in der schlechten Lage ein Wegerecht einräumt, so dass doch gebaut werden darf. Eine Baulast setzt natürlich die Einwilligung des Grundstückseigentümers (der Grundstückeigentümerin) voraus, dessen (deren) Grundstück mit einer Baulast "belastet" wird. Sie wirkt aber auch für alle Rechtsnachfolger.

Wo ist die Baulast zu unterschreiben?
In der Regel macht dies die Stadtverwaltung, in deren Wirkungsbereich Sie bauen möchten. Die Unterschrift kann aber auch von einem (einer) Notar(in) öffentlich beglaubigt werden.

Das Baulastenverzeichnis wird jedoch ausschließlich bei Ihrer Stadtverwaltung geführt. Dort erhalten Sie auch die Auskünfte aus dem Verzeichnis.

Baulasten und Grundstücksteilung

Rathaus
Rathausstraße 6
48268 Greven

Weitere Hinweise

Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.

Hinweise zum Nahverkehr

Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven

Hinweise zur Barrierefreiheit

Das Rathaus ist barrierefrei über den rückseitigen Eingang an der Straße "Hinter der Lake" erreichbar. Innerhalb des Rathauses können Sie zwei Aufzüge nutzen. Um zum Sitzungstrakt zu gelangen, können Sie einen kleinen Lift benutzen. Melden Sie sich dazu an der Information im Erdgeschoss oder in der 1. Etage im Vorzimmer des Verwaltungsvorstandes.

Erläuterungen und Hinweise