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Fachdienst 3.0: Arbeit und Soziales

Wohngeld

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum.
Vielen Haushalten fällt es schwer, die Wohnkosten für eine Wohnung wegen des geringen Einkommens zu tragen. Für diese Haushalte wird Wohngeld als Zuschuss gewährt.

Beschreibung

Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder für Bewohner eines Heims. Für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung gibt es Wohngeld als Lastenzuschuss.

Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig von der Größe des Haushaltes, der Höhe des Familieneinkommens und der berücksichtigungsfähigen Miete oder Belastung. Unerheblich für die Gewährung des Zuschusses ist, ob der Wohnraum in einem Altbau oder Neubau liegt und ob er öffentlich gefördert, steuerbegünstigt oder frei finanziert worden ist.

Ob auch Sie zum berechtigten Personenkreis gehören, können Sie anonymisiert mit dem Wohngeldrechner des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen ausrechnen lassen. Sollte sich ein Anspruch errechnen, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Sachbearbeiterinnen. Die Gewährung von Wohngeld ist antragsabhängig, das bedeutet, dass Wohngeld erst ab dem Monat gewährt wird, in dem Sie einen Wohngeldantrag stellen. Die Antragsunterlagen erhalten Sie in der Wohngeldstelle des Rathauses.

Öffnungszeiten:
montags und mittwochs: 10:00 - 12:00 Uhr
donnerstags: 14:00 - 16:00 Uhr

Wohngeld

Rathaus
Rathausstraße 6
48268 Greven

Weitere Hinweise

Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.

Hinweise zum Nahverkehr

Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven

Hinweise zur Barrierefreiheit

Das Rathaus ist barrierefrei über den rückseitigen Eingang an der Straße "Hinter der Lake" erreichbar. Innerhalb des Rathauses können Sie zwei Aufzüge nutzen. Um zum Sitzungstrakt zu gelangen, können Sie einen kleinen Lift benutzen. Melden Sie sich dazu an der Information im Erdgeschoss oder in der 1. Etage im Vorzimmer des Verwaltungsvorstandes.

Erläuterungen und Hinweise