Beschreibung
Voraussetzung für die Leistungsgewährung ist, dass das Kind bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt und der Unterhalt vom Pflichtigen nicht gezahlt wird. Natürlich wird bei Gewährung von Unterhaltsvorschuss der Unterhaltspflichtige in Bezug auf seine Leistungsfähigkeit überprüft und zur Zahlung des rechtmäßigen Unterhalts herangezogen.
Nähere Informationen finden Sie unter unterhaltsvorschuss-online.de (Öffnet in einem neuen Tab).
Öffnungszeiten:
montags und mittwochs: 10:00 - 12:00 Uhr
donnerstags: 14:00 - 16:00 Uhr
Gebühren
Rechtsgrundlage
Links und Downloads
Organisationseinheiten
Zuständige Mitarbeiter/innen
Unterhaltsvorschuss
Rathaus
Rathausstraße 6
48268 Greven
Weitere Hinweise
Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.
Hinweise zum Nahverkehr
Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven
Öffnungszeiten
montags und mittwochs: 10:00 - 12:00 Uhr
donnerstags: 14:00 - 16:00 Uhr
Das Jobcenter in Greven ist nicht mehr im Rathaus, sondern im neuen Jobcenter-Dienstleistungszentrum an der Rathausstraße 21, 48268 Greven zu finden. Es ist erreichbar über die Telefonnummer 02551 69-5170. Weitere Informationen finden Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab).
Hinweise zur Barrierefreiheit
Das Rathaus ist barrierefrei über den rückseitigen Eingang an der Straße "Hinter der Lake" erreichbar. Innerhalb des Rathauses können Sie zwei Aufzüge nutzen. Um zum Sitzungstrakt zu gelangen, können Sie einen kleinen Lift benutzen. Melden Sie sich dazu an der Information im Erdgeschoss oder in der 1. Etage im Vorzimmer des Verwaltungsvorstandes.