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Fachdienst 3.0: Arbeit und Soziales

Unterhaltsvorschuss und -einzug

Unterhaltsvorschuss wird für Kinder gezahlt, deren alleinerziehender Elternteil keinen oder nicht ausreichenden Unterhalt für das Kind erhält.

Beschreibung

Voraussetzung für die Leistungsgewährung ist, dass das Kind bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt und der Unterhalt vom Pflichtigen nicht gezahlt wird. Natürlich wird bei Gewährung von Unterhaltsvorschuss der Unterhaltspflichtige in Bezug auf seine Leistungsfähigkeit überprüft und zur Zahlung des rechtmäßigen Unterhalts herangezogen.

Die Höhe des Unterhaltsvorschuss ist abhängig vom Alter des Kindes. Bei Kindern im Alter von 0 - 5 Jahren beträgt der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss 165,00 € monatlich, im Alter von 6 - 11 Jahren (einschließlich) 220,00 €, im Alter von 12 - 17 Jahren (einschließlich) 293,00 €. Für den Fall, dass Sie Unterhaltszahlungen erhalten, die geringer sind als die genannten Summen, können Sie einen Antrag auf aufstockenden Unterhaltsvorschuss stellen. Die Gewährung von Unterhaltsvorschuss ist antragsabhängig, das bedeutet, dass erst ab dem Monat die Unterstützung gewährt werden kann, in dem Sie einen Antrag stellen.

Öffnungszeiten:
montags und mittwochs: 10:00 - 12:00 Uhr
donnerstags: 14:00 - 16:00 Uhr

Unterhaltsvorschuss und -einzug

Rathaus
Rathausstraße 6
48268 Greven

Weitere Hinweise

Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.

Hinweise zum Nahverkehr

Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven

Hinweise zur Barrierefreiheit

Das Rathaus ist barrierefrei über den rückseitigen Eingang an der Straße "Hinter der Lake" erreichbar. Innerhalb des Rathauses können Sie zwei Aufzüge nutzen. Um zum Sitzungstrakt zu gelangen, können Sie einen kleinen Lift benutzen. Melden Sie sich dazu an der Information im Erdgeschoss oder in der 1. Etage im Vorzimmer des Verwaltungsvorstandes.

Erläuterungen und Hinweise