Beschreibung
Hilfe zum Lebensunterhalt kann z.B. für Personen in Frage kommen, die
• Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben und
• alleinstehend sind und eine Erwerbsminderungsrente auf Zeit beziehen oder
• eine Altersrente erhalten und die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben oder
• die zeitlich befristet (länger als 6 Monate) voll erwerbsgemindert sind (nicht mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig sein können)
Bürgergeld und Grundsicherungsleistungen sind vorrangige Leistungen.
Die Einkommens- und Vermögensgrenzen sind im Sozialgesetzbuch XII definiert. Nähere Auskünfte erteilen die aufgeführten MitarbeiterInnen.
Öffnungszeiten:
montags und mittwochs: 10:00 - 12:00 Uhr
donnerstags: 14:00 - 16:00 Uhr