Hilfe zum Lebensunterhalt
Gebühren
Die Beratung und die Antragsstellung ist kostenlos.
Rechtsgrundlagen
Zwölftes Sozialgesetzbuch (§§ 27 ff. SGB XII)
Die Hilfe zum Lebensunterhalt als Sozialhilfe steht denjenigen Bedürftigen zu, die aufgrund anderer Rechtsvorschriften sonst keine Leistungen erhalten - also weder Arbeitslosengeld II (als erwerbsfähige Personen im Alter von 15 bis 65 Jahren ) noch Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (als 65-Jährige oder Ältere bzw. als dauerhaft voll Erwerbsgeminderte). Arbeitslosengeld II und Grundsicherungsleistungen gehen also vor. Also steht Hilfe zum Lebensunterhalt denjenigen Menschen im erwerbsfähigen Alter zu, für die vorübergehend keine Erwerbstätigkeit möglich ist, z.B. wegen Erwerbsminderung, längerfristiger Krankheit oder weil sie in einer Einrichtungen leben und betreut werden. Die Leistung ist einkommens- und vermögensabhängig.
Öffnungszeiten:
montags und mittwochs: 10:00 - 12:00 Uhr
donnerstags: 14:00 - 16:00 Uhr
Name | Zuständigkeit | Telefon | E‑Mail |
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Eva Hänel |
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02571 920-237 | eva.haenelstadt-grevende |
Ellen Hoffstadt |
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02571 920-207 | ellen.hoffstadtstadt-grevende |
Daniel Wellenbrock |
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02571 920-261 | daniel.wellenbrockstadt-grevende |
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