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Fachdienst 3.0: Arbeit und Soziales

Hilfe zum Lebensunterhalt

Hilfe zum Lebensunterhalt gem. § 27 ff SGB XII ist Personen zu leisten, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, beschaffen können.

Beschreibung

Hilfe zum Lebensunterhalt kann z.B. für Personen in Frage kommen, die
• Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben und
• alleinstehend sind und eine Erwerbsminderungsrente auf Zeit beziehen oder
• eine Altersrente erhalten und die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben oder
• die zeitlich befristet (länger als 6 Monate) voll erwerbsgemindert sind (nicht mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig sein können)

Bürgergeld und Grundsicherungsleistungen sind vorrangige Leistungen. 

Die Einkommens- und Vermögensgrenzen sind im Sozialgesetzbuch XII definiert. Nähere Auskünfte erteilen die aufgeführten MitarbeiterInnen.

Öffnungszeiten:
montags und mittwochs: 10:00 - 12:00 Uhr
donnerstags: 14:00 - 16:00 Uhr

Hilfe zum Lebensunterhalt

Rathaus
Rathausstraße 6
48268 Greven

Weitere Hinweise

Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.

Hinweise zum Nahverkehr

Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven

Öffnungszeiten

montags und mittwochs: 10:00 - 12:00 Uhr
donnerstags: 14:00 - 16:00 Uhr

Das Jobcenter bietet derzeit keine allgemeinen Öffnungszeiten an. Wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail oder telefonisch an Ihre*n Sachbearbeiter*in oder an das Frontoffice,
Tel. 02571 920293, E-Mail jobcenter@stadt-greven.de.

Hinweise zur Barrierefreiheit

Das Rathaus ist barrierefrei über den rückseitigen Eingang an der Straße "Hinter der Lake" erreichbar. Innerhalb des Rathauses können Sie zwei Aufzüge nutzen. Um zum Sitzungstrakt zu gelangen, können Sie einen kleinen Lift benutzen. Melden Sie sich dazu an der Information im Erdgeschoss oder in der 1. Etage im Vorzimmer des Verwaltungsvorstandes.

Erläuterungen und Hinweise