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Fachdienst 3.0: Arbeit und Soziales

Hilfe zum Lebensunterhalt

Die Hilfe zum Lebensunterhalt als Sozialhilfe steht denjenigen Bedürftigen zu, die aufgrund anderer Rechtsvorschriften sonst keine Leistungen erhalten.

Beschreibung

Die Hilfe zum Lebensunterhalt als Sozialhilfe steht denjenigen Bedürftigen zu, die aufgrund anderer Rechtsvorschriften sonst keine Leistungen erhalten - weder Arbeitslosengeld II (als erwerbsfähige Personen im Alter von 15 bis 65 Jahren ) noch Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (als 65-Jährige oder ältere bzw. als dauerhaft voll erwerbsgeminderte Person). Bürgergeld und Grundsicherungsleistungen sind vorrangige Leistungen. 

Hilfe zum Lebensunterhalt steht also denjenigen Menschen im erwerbsfähigen Alter zu, für die vorübergehend keine Erwerbstätigkeit möglich ist, z.B. wegen Erwerbsminderung, längerfristiger Krankheit oder weil sie in einer Einrichtung leben und betreut werden. Die Leistung ist einkommens- und vermögensabhängig.

Öffnungszeiten:
montags und mittwochs: 10:00 - 12:00 Uhr
donnerstags: 14:00 - 16:00 Uhr

Hilfe zum Lebensunterhalt

Rathaus
Rathausstraße 6
48268 Greven

Weitere Hinweise

Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.

Hinweise zum Nahverkehr

Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven

Hinweise zur Barrierefreiheit

Das Rathaus ist barrierefrei über den rückseitigen Eingang an der Straße "Hinter der Lake" erreichbar. Innerhalb des Rathauses können Sie zwei Aufzüge nutzen. Um zum Sitzungstrakt zu gelangen, können Sie einen kleinen Lift benutzen. Melden Sie sich dazu an der Information im Erdgeschoss oder in der 1. Etage im Vorzimmer des Verwaltungsvorstandes.

Erläuterungen und Hinweise