Hilfen in anderen Lebenslagen
Gebühren
Die Beratung und die Antragsstellung ist kostenlos.
Rechtsgrundlagen
Zwölftes Sozialgesetzbuch (§§ 70 ff. SGB XII)
Unter "Hilfen in anderen Lebenslagen" sind im Einzelnen folgende Hilfearten vorgesehen:
Öffnungszeiten:
montags und mittwochs: 10:00 - 12:00 Uhr
donnerstags: 14:00 - 16:00 Uhr
Name | Telefon | E‑Mail |
---|---|---|
Sabine Hammecke | 02571 920-307 | sabine.hammeckestadt-grevende |
Eva Hänel | 02571 920-237 | eva.haenelstadt-grevende |
Ellen Hoffstadt | 02571 920-207 | ellen.hoffstadtstadt-grevende |
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