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Fachdienst 3.0: Arbeit und Soziales

Hilfen in anderen Lebenslagen

Hilfe in besonderen Lebenslagen wird gewährt, soweit dem Hilfesuchenden, seinem nicht getrennt lebenden Ehegatten und, wenn er minderjährig und unverheiratet ist, auch seinen Eltern die Aufbringung der Mittel aus dem Einkommen und Vermögen nicht zuzumuten ist.

Beschreibung

Unter "Hilfen in anderen Lebenslagen" sind im Einzelnen folgende Hilfearten vorgesehen:

  • Altenhilfe
  • Blindenhilfe
  • Hilfe zur Haushaltsweiterführung
  • Hilfen in sonstigen Lebenslagen

Öffnungszeiten:
montags und mittwochs: 10:00 - 12:00 Uhr
donnerstags: 14:00 - 16:00 Uhr

Hilfen in anderen Lebenslagen