Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Gebühren
Die Beratung und die Antragsstellung ist kostenlos.
Rechtsgrundlagen
Zwölftes Sozialgesetzbuch (§§ 41 ff. SGB XII)
Wer kann grundsätzlich Leistungen nach diesem Gesetz erhalten?
Die Einkommens- und Vermögensgrenzen sind im Sozialgesetzbuch XII definiert. Nähere Auskünfte erteilen die aufgeführten MitarbeiterInnen.
Öffnungszeiten:
montags bis freitags: 8:30 - 12:30 Uhr
donnerstags: 14:00 - 18:00 Uhr
Name | Zuständigkeit | Telefon | E‑Mail |
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Eva Hänel | – | 02571 920-237 | eva.haenelstadt-grevende |
Ellen Hoffstadt |
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02571 920-207 | ellen.hoffstadtstadt-grevende |
Daniel Wellenbrock |
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02571 920-261 | daniel.wellenbrockstadt-grevende |
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