Inhalt anspringen
Fachdienst 3.0: Arbeit und Soziales

Grundsicherung für Arbeitssuchende

Das Bürgergeld ist in Deutschland die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II.

Beschreibung

Das SGB II wurde zum 1. Januar 2023 geändert. Es fasst die frühere Arbeitslosenhilfe mit der Sozialhilfe (für Erwerbsfähige) zusammen. Für den Bezug ist Arbeitslosigkeit keine Voraussetzung; es kann auch ergänzend zu anderem Einkommen und dem Arbeitslosengeld bezogen werden.

Der zentrale Gedanke des Bürgergeldes ist sowohl das "Fördern" wie auch das "Fordern".

Ob Sie einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben, ist von vielen Faktoren abhängig, die sehr individuell sein können. Immer aber ist der Anspruch einkommens- und vermögensabhängig. Um Sie zu fördern werden einerseits monatlich die Geldleistungen an Sie ausgezahlt, um so ihren Lebensunterhalt sicherzustellen. Darüber hinaus gibt es verschiedene Möglichkeiten Ihre berufliche (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu fördern.

Im Gegenzug wird von Ihnen gefordert, dass Sie alles in Ihrer Macht stehende leisten, um Ihre Hilfebedürftigkeit zu verringern und/oder zu beenden. Dieses erfolgt meistens durch die Aufnahme einer Tätigkeit.

Die Öffnungszeiten des Jobcenters des Kreises Steinfurt in Greven weichen von den allgemeinen Öffnungszeiten der Stadt Greven ab.

Das Jobcenter bietet derzeit folgende  Öffnungszeiten im Frontoffice (B226)an.

Montag von 10.00 Uhr bis 12.00, Mittwoch von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr. 

Wenden Sie sich gerne per E-Mail oder telefonisch an Ihre*n Sachbearbeiter*in
oder an das Frontoffice, Tel. 02571 920293, E-Mail jobcenterstadt-grevende.

Arbeitsvermittlung
Die Arbeitsvermittlung übernimmt das jobcenter Kreis Steinfurt AöR. Sobald festgestellt wird, dass Sie einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben, wird mit Ihnen ein Termin bei Ihrem zuständigen Arbeitsvermittler vereinbart.

Nähere Informationen erhalten Sie auch hier: http://www.jobcenter-kreis-steinfurt.de

Falls Sie eine Beratung wünschen, vereinbaren Sie einfach telefonisch einen Termin mit einem der aufgeführten MitarbeiterInnen.

Grundsicherung für Arbeitssuchende

Rathaus
Rathausstraße 6
48268 Greven

Weitere Hinweise

Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.

Hinweise zum Nahverkehr

Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven

Öffnungszeiten

montags und mittwochs: 10:00 - 12:00 Uhr
donnerstags: 14:00 - 16:00 Uhr

Das Jobcenter bietet derzeit keine allgemeinen Öffnungszeiten an. Wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail oder telefonisch an Ihre*n Sachbearbeiter*in oder an das Frontoffice,
Tel. 02571 920293, E-Mail jobcenter@stadt-greven.de.

Hinweise zur Barrierefreiheit

Das Rathaus ist barrierefrei über den rückseitigen Eingang an der Straße "Hinter der Lake" erreichbar. Innerhalb des Rathauses können Sie zwei Aufzüge nutzen. Um zum Sitzungstrakt zu gelangen, können Sie einen kleinen Lift benutzen. Melden Sie sich dazu an der Information im Erdgeschoss oder in der 1. Etage im Vorzimmer des Verwaltungsvorstandes.

Erläuterungen und Hinweise