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Fachdienst 3.0: Arbeit und Soziales

Schwerbehindertenangelegenheiten

Das Schwerbehindertenrecht umfasst alle rechtlichen Regeln, die die Rechtsverhältnisse von Schwerbehinderten in Deutschland betreffen.

Beschreibung

Die Gewährung von Leistungen für Schwerbehinderte bietet die Stadt Greven nicht direkt an, dennoch hilft Ihnen die Stadt Greven bei der Antragstellung, berät Sie zunächst über die verschiedenen Regelungen und unterstützt bei der Beantragung oder Verlängerung von Nachweisen über Behinderten- oder Schwerbehinderteneigenschaften sowie bei der Beantragung eines Parkausweises.

Öffnungszeiten:
montags und mittwochs: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr
donnerstags: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Schwerbehindertenangelegenheiten

Rathaus
Rathausstraße 6
48268 Greven

Weitere Hinweise

Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.

Hinweise zum Nahverkehr

Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven

Hinweise zur Barrierefreiheit

Das Rathaus ist barrierefrei über den rückseitigen Eingang an der Straße "Hinter der Lake" erreichbar. Innerhalb des Rathauses können Sie zwei Aufzüge nutzen. Um zum Sitzungstrakt zu gelangen, können Sie einen kleinen Lift benutzen. Melden Sie sich dazu an der Information im Erdgeschoss oder in der 1. Etage im Vorzimmer des Verwaltungsvorstandes.

Erläuterungen und Hinweise