Die Gewährung von Leistungen nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz bietet die Stadt Greven nicht direkt an, dennoch hilft Ihnen die Stadt Greven bei der Antragstellung und berät Sie zunächst über die verschiedenen Regelungen.
Öffnungszeiten:
montags und mittwochs: 10:00 - 12:00 Uhr
donnerstags: 14:00 - 16:00 Uhr
Name | Telefon | E‑Mail |
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Sabine Hammecke | 02571 920-307 | sabine.hammeckestadt-grevende |
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