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Fachdienst 3.0: Arbeit und Soziales

Obdachlosenbetreuung

Betreuung und akute Hilfe für Obdachlose oder für von Obdachlosigkeit bedrohte Personen

Beschreibung

Obdachlosigkeit wird möglichst im Vorfeld durch frühzeitige Intervention verhindert. Wenn dennoch Obdachlosigkeit eintritt, wird ein Platz in einer Obdachlosenunterkunft zur Verfügung gestellt und betroffene Personen intensiv betreut. Es werden Wege und Hilfsangebote aufgezeigt, durch welche die Betroffenen aus ihren Notlagen finden können. Durch die enge Zusammenarbeit mit dem jobcenter wird auch die Beratung zum Thema Arbeitslosengeld II angestoßen.

Eine Obdachlosigkeit muss nachweislich vorhanden sein. Wohnungslose Personen, die sich in anderen Städten aufhalten, müssen sich bei der dortigen Obdachlosenhilfe melden. Ausschlaggebend ist der tatsächliche Aufenthalt. Eine Meldeadresse spielt dabei keine Rolle. Die Vergabe von Meldeadressen zwecks eines Bezugs von Leistungen ist nicht möglich und verstößt gegen das Meldegesetz. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Einzelzimmerunterbringung.


Öffnungszeiten:
montags und mittwochs: 10:00 - 12:00 Uhr
donnerstags: 14:00 - 16:00 Uhr

Weitere Termine sind nach individueller Absprache möglich.

Obdachlosenbetreuung

Rathaus
Rathausstraße 6
48268 Greven

Weitere Hinweise

Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.

Hinweise zum Nahverkehr

Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven

Hinweise zur Barrierefreiheit

Das Rathaus ist barrierefrei über den rückseitigen Eingang an der Straße "Hinter der Lake" erreichbar. Innerhalb des Rathauses können Sie zwei Aufzüge nutzen. Um zum Sitzungstrakt zu gelangen, können Sie einen kleinen Lift benutzen. Melden Sie sich dazu an der Information im Erdgeschoss oder in der 1. Etage im Vorzimmer des Verwaltungsvorstandes.

Erläuterungen und Hinweise