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Fachdienst 4.0: Stadtentwicklung und Umwelt

Baumschutz

Auskünfte zum Baumschutz in Greven, insbesondere zur Baumschutzsatzung.

Beschreibung

Mit Ratsbeschluss vom 25. Oktober 2023 wurde die Baumschutzsatzung für Greven neu gefasst.

Bäume ab einem Stammumfang von 80 cm dürfen grundsätzlich nicht ohne vorherige Genehmigung durch die Stadt gefällt werden.

Die Satzung gilt für den innerstädtischen Bereich und die Ortsteile von Greven, also für alle geschützten Bäume innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und im Geltungsbereich von Bebauungsplänen. Im Außenbereich, also z.B. im Bereich landwirtschaftlicher Hofstellen, gilt die Satzung nicht.

Es ist verboten, geschützte Bäume zu entfernen, zu zerstören, zu schädigen oder in ihrem Aufbau wesentlich zu verändern. Geschützte Bäume entsprechend der Baumschutzsatzung sind Laub- und Nadelbäume mit einem Stammumfang von 80 cm und mehr, gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden. Nicht unter die Satzung fallen Obstbäume mit Ausnahme von Walnussbäumen und Esskastanien.

Wenn geschützte Bäume ohne vorherige Genehmigung beseitigt werden, kann die Stadt eine Geldbuße bis zu 50.000 € anordnen.

Ausnahme und Befreiungen

Von den Verboten der Baumschutzsatzung kann im Einzelfall eine Ausnahme genehmigt oder eine Befreiung erteilt werden, z.B. wenn ein Baum krank ist oder wenn eine nach den baurechtlichen Vorschriften zulässige Nutzung sonst nicht oder nur unter unzumutbaren Beschränkungen verwirklicht werden kann.

Antragstellung

Ausnahmen und Befreiungen sind bei der Stadt Greven – Fachdienst Stadtentwicklung und Umwelt - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift zu beantragen. Dem Antrag ist ein Lageplan oder eine Handskizze beizufügen. Im Lageplan oder in der Handskizze sind die auf dem Grundstück vorhandenen geschützten Bäume mit ihrem Standort unter Angabe der Gattung und des Stammumfanges einzutragen. Ein Antragsformular finden Sie unter den Downloads.

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