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Fachdienst 3.1: Bildung, Jugend, Kultur und Sport

Schülerbeförderung

Informationen zur Schülerbeförderung

Beschreibung

Wenn Ihr Kind in einiger Entfernung zur Schule wohnt, besorgen wir Ihnen Fahrkarten oder setzen spezielle Busse für den Transfer zwischen Schule und Zuhause ein.

Wann erhalten meine Kinder Fahrkarten?
Das hängt von der Schule und der Entfernung zwischen Schule und Zuhause ab.

  • Grundschule: ab einer Entfernung von 2 km
  • Sekundarstufe I (Klasse 5 bis 10): ab einer Entfernung von 3,5 km
  • Sekundarstufe II (ab Jahrgangsstufe 11): ab einer Entfernung von 5 km

Achtung: Fahrtkosten werden der Höhe nach nur für den Weg bis zur nächstgelegenen Schule erstattet!

Muss ich die Fahrtkosten bei der Stadtverwaltung beantragen?
Nein. Wir kooperieren eng mit den Schulen. Die Schulen fragen die Vorausetzungen für die Schülerbeförderung ab. Sie erhalten dann über die Schule eine Schülerfahrkarte für die Busse im öffentlichen Nahverkehr.
Ausnahme: Für Kinder, die die Erich-Kästner-Grundschule in Reckenfeld besuchen, wird extra ein Schulbus eingesetzt. Auch diese Kosten trägt die Stadt.

Und wenn mein Kind trotz Erfüllung der Voraussetzungen mit dem Fahrrad fährt?
Dann gibt es sogar ein Kilometergeld. Das müssen Sie aber beim Fachdienst Bildung, Jugend, Kultur und Sport beantragen, bitte die nicht benötigten Fahrkarten mitbringen.

Was ist, wenn mein Kind ein Berufspraktikum macht?
Auch dann bekommen Sie unter Umständen eine Fahrtkostenerstattung durch die Stadt. Sie müssen das Geld allerdings zunächst vorstrecken und später einen Kostenerstattungsantrag an den Fachdienst Bildung, Jugend, Kultur und Sport stellen.

Schülerbeförderung

Jugendamt
Kardinal-von-Galen-Str. 5
48268 Greven

Postfachadresse

Stadtverwaltung Greven Jugendamt
Rathausstraße 6

Weitere Hinweise

Kostenlose Parkplätze finden Sie am Kreisverkehr Hallenbad. Kostenpflichtige Parkplätze stehen am Busbahnhof (zu erreichen über die Straße "Hinter der Lake") und am Wilhelmplatz zur Verfügung.

Hinweise zum Nahverkehr

Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven

Öffnungszeiten

Die Mitarbeiter*innen sind zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses erreichbar (Mo-Fr 8:30 bis 12:30, Do 14:00 bis 18:00 Uhr). Individuelle Terminvereinbarungen außerhalb dieser Zeiten sind möglich.

Hinweise zur Barrierefreiheit

Es gibt auf der Rückseite des Gebäudes einen barrierefreien Zugang. Leider sind die einzelnen Etagen nur über die beiden Treppenhäuser zu erreichen. Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit ihrer*m Ansprechpartner*in und nutzen den Besprechungsraum im Erdgeschoss.

Hinweise zur Erreichbarkeit

  • Barrierefreier Zugang

Erläuterungen und Hinweise