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Verwaltung online

Gleichstellungsstelle

Rathaus
Rathausstraße 6
48268 Greven

Weitere Hinweise

Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.

Hinweise zum Nahverkehr

Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven

Hinweise zur Barrierefreiheit

Das Rathaus ist barrierefrei über den rückseitigen Eingang an der Straße "Hinter der Lake" erreichbar. Innerhalb des Rathauses können Sie zwei Aufzüge nutzen. Um zum Sitzungstrakt zu gelangen, können Sie einen kleinen Lift benutzen. Melden Sie sich dazu an der Information im Erdgeschoss oder in der 1. Etage im Vorzimmer des Verwaltungsvorstandes.

Beschreibung

Die Gleichstellungsbeauftragte erfüllt die Aufgaben nach § 5 der Gemeindeordnung für das Land NRW (Öffnet in einem neuen Tab).

"Männer und Frauen sind gleichberechtigt"

Dieser Satz aus dem Grundgesetzt (Art. 3) (Öffnet in einem neuen Tab) ist heute längst nicht mehr umstritten.

Klar ist aber:  Gleichstellung passiert nicht von alleine. Es bedarf einer Stimme, die dieses Recht einfordert und darauf hinwirkt, dass die Gleichstellung von Mann und Frau in den verschiedenen Bereichen auch umgesetzt wird.

Die ist die Aufgabe der Gleichstellungsstelle. Sie greift gesellschaftspolitische Entwicklungen auf, bezieht Position, entwickelt konkrete Handlungsansätze, Programm und Projekte im Zusammenhang mit Themen wie der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Diskriminierung am Arbeitsplatz oder häuslicher Gewalt.

Die Gleichstellungsstelle ist Anlauf- und Informationsstelle für alle Bürgerinnen und Bürger und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung, wenn es um Themen der Gleichstellung geht. Bei weitergehendem Beratungsbedarf vermittelt sie die Ratsuchenden an geeignete Stellen weiter.

Nach außen wirkt die Gleichstellungsstelle als Multiplikatorin. Sie veröffentlicht Broschüren, organisiert Veranstaltungen und regt Diskussionen und Vernetzung an.

Verwaltungsintern ist sie an allen wichtigen Vorhaben und Personalmaßnahmen beteiligt und entwickelt gemeinsam mit der Personalabteilung Gleichstellungspläne.

Erläuterungen und Hinweise