Schutzpoller und Ausnahmeregelungen für die Fußgängerzone

Wie funktionieren die Poller?
Bei dem in der Fußgängerzone gewählten System handelt es sich um elektromechanische Poller. An jedem Standort befinden sich zusätzlich eine Steuersäule und eine bestimmte Anzahl von festen, schmaleren Pollern, abhängig von der Breite der Zufahrtsstraße. Sobald der mittig eingebaute versenkbare Poller ausgefahren wird, ist die Pollerreihe geschlossen, so dass kein Fahrzeug mehr durchkommt.
Die Poller werden mit einer entsprechenden Steuerung über eine Zeitschaltuhr automatisch herauf- oder heruntergefahren. Der Poller selbst verfügt über ein Blinklicht am Pollerkopf zur besseren Erkennbarkeit. Die Steuersäule, deren Design auch farblich zum Poller passt, ist mit einem rundum laufenden LED-Rot/Grün-Lichtkranz im Säulenkopf bestückt. Zeigt sie „Rot“, darf nicht durchgefahren werden, „Grün“ heißt freie Fahrt. Die LED‘s auf und seitlich am Pollerkopf signalisieren das Heben und Senken des Pollers. Sollte der Strom ausfallen, bewegt sich der Poller automatisch in die Parkposition und verschwindet im Boden.
Während der Lieferzeiten (werktags von 8:00 bis 11:00 Uhr) befinden sich die Poller in der Parkstellung und sind im Boden versenkt. Eine Zufahrt zu Lieferzwecken ist damit möglich.
Die Ausfahrt aus der Fußgängerzone nach 11:00 Uhr (geschlossene Pollerreihen) funktioniert automatisch. Beim Befahren der inneren Induktionsschleife, die vor jedem Poller im Pflaster verlegt ist, fährt der entsprechende Poller nach einer kurzen Wartezeit herunter und nach dem Überfahren der äußeren Schleife (s. Abb. unten) selbstständig wieder herauf.

Ausnahmeregelungen
Außerhalb der Lieferzeiten (also werktags vor 8:00 und nach 11:00 Uhr) darf die Fußgängerzone nur durch einen bestimmten Personenkreis mit einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung befahren werden. Die Ausnahmegenehmigung kann bei der Stadt Greven, Technische Betriebe Greven (Ansprechpartner s. u.) beantragt werden. Nutzer*innen einer Ausnahmegenehmigung für die Fußgängerzone können die Möglichkeit bekommen, die Poller selbst zu bedienen.
Außerhalb der Lieferzeiten darf immer nur ein Fahrzeug den Bereich passieren. Mit der von der Stadt ausgehändigten Funkfernbedienung (s. Abb.) kann der Poller heruntergefahren werden. Bedingung dafür ist, dass sich das Fahrzeug auf der äußeren Schleife, also ca. 1,00 m bis 1,50 m vom Poller entfernt befindet. Nach dem Drücken der entsprechenden Taste vergehen ca. 2-3 Sekunden, anschließend fährt der Poller herunter. Nachdem er vollständig im Boden versenkt ist, schaltet der LED-Lichtkranz im Säulenkopf auf „Grün“ und es kann durchgefahren werden. Nach der Überfahrt der inneren Induktionsschleife (s. Abb. oben) fährt der Poller automatisch wieder hoch.
Im Notfall, z. B. bei einer nicht funktionierenden Fernbedienung, kann der Poller an der Steuersäule auch durch einen Schlüsselschalter bedient werden.
Achtung: Der Poller muss nach dem Einfahren wieder hochgefahren werden!
Dazu muss der Schlüssel erneut in den Schlüsselschalter der Steuersäule eingesteckt werden und nach links gedreht werden. Im Anschluss daran fährt der Poller unter Piepen und Blinken wieder hoch. Der LED- Lichtkranz im Säulenkopf zeigt „Rot“ an.
Wer kann eine Zufahrtberechtigung bekommen?
Die Personengruppen, die eine Ausnahmegenehmigung (Fernbedienung/Schlüssel) bekommen können, sind folgende:
a) Dauerhafte Ausnahmegenehmigungen (gem. § 46 der Straßenverkehrsordnung)
- Anlieger mit Zufahrt aus der Fußgängerzone
Anlieger der Fußgängerzone (Markstraße, Alte Münsterstraße), deren Grundstücke über eine Zufahrt nur von hier erschlossen sind, können eine dauerhafte Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone erhalten. Anlieger, die hier zwar eine Liegenschaft (Wohn-/Bürohaus, Geschäftslokal o. ä.), aber keine Zufahrt, sondern nur einen Zugang haben, erhalten keine dauerhafte Ausnahmegenehmigung.
- Gastronomiebetriebe mit Außer-Haus-Verkauf („Catering“)
In der Fußgängerzone gibt es verschiedene gastronomische Angebote. Einige Betriebe bieten auch einen Lieferdienst oder Bewirtungs-/Cateringservice an. Betriebe, die ausschließlich über die Fußgängerzone erschlossen sind, also keine andere Möglichkeit haben, ihre Geschäfte über umliegende Straßen zu erreichen, können ebenfalls eine dauerhafte Ausnahmegenehmigung erhalten.
- Handwerksbetriebe mit Notdienst o. ä.
Im Falle eines Notfalls im Haushalt (z. B. Wasserrohrbruch, Stromausfall, Heizungsschaden, etc.) können Handwerksbetriebe (v. a. Heizung-, Sanitär-, Elektro-, Rohrreinigungsbetriebe) die Fußgängerzone außerhalb der Lieferzeiten befahren. Dafür müssen die Unternehmen eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
- Polizei/Feuerwehr/THW
Im Rahmen Ihrer Einsatztätigkeit dürfen Polizei und Rettungskräfte die Fußgängerzone natürlich nutzen
- Technische Betriebe Greven/Stadtwerke
Im Rahmen Ihrer Einsatztätigkeit dürfen die Fahrzeuge der Technischen Betriebe und Stadtwerke die Fußgängerzone nutzen. Gleiches gilt auch für Unternehmen im Auftragsverhältnis.
b) Einzelgenehmigungen (gem. § 46 der Straßenverkehrsordnung)
Alle (anderen) Anlieger der Fußgängerzone in der Innenstadt haben die Möglichkeit, Einzelgenehmigungen für ein einmaliges Befahren der Fußgängerzone zu beantragen, z.B. wenn sich besondere Aktivitäten wie Umzüge, Renovierungsarbeiten oder Möbellieferungen nicht im Rahmen der Lieferzeiten (werktags 8:00 bis 11:00 Uhr) erledigen lassen.
Alle Ausnahmegenehmigungen können beim Geschäftsbereich Verkehr und Grün der Technischen Betriebe Greven beantragt werden. Die Ausnahmegenehmigungen sind gebührenpflichtig. Mit der Ausnahmegenehmigung kann ein Schlüssel zum selbstständigen Bedienen der Pollersteuerung gegen Kaution übernommen werden. Die Kaution beträgt 150,- € je Fernbedienung bzw. Schlüssel. Nach Rückgabe wird die Kaution zurückerstattet.
Ansprechpartner/innen
Stadt Greven
Technische Betriebe Greven
Rathausstraße 6
48268 Greven
Frau Oelgeklaus (TBG Verkehr und Grün, Erteilung von Ausnahmegenehmigungen, Schlüsselvergabe)
Tel.: 02571/920-285
E-Mail: elisabeth.oelgeklausstadt-grevende
Herr Feldmann (TBG Verkehr und Grün, defekte Poller, Erteilung von Ausnahmegenehmigungen, Schlüsselvergabe)
Tel.: 02571/920-361
E-Mail: klaus.feldmannstadt-grevende
Herr Kintrup (Leiter TBG Verkehr und Grün)
Tel.: 02571/920-348
E-Mail: andre.kintrupstadt-grevende