Sprungmarken
Suche einblenden
Dynamische Navigation einblenden
Dynamische Navigation ausblenden
Kopfgrafik
Sprache auswählen
english
français
nederlands

Dauerparker

In der Grevener Innenstadt stehen über 1.100 öffentliche Parkplätze zur Verfügung. Das Parken in Greven ist teilweise gebührenpflichtig. Bewohner des Geltungsbereichs und Personen, deren Arbeitsstelle innerhalb des Geltungbereichs liegt, können einen Dauerparkausweis beantragen.

Für Großparkplätze und das Parkdeck wird eine begrenzte Anzahl an Dauerparkausweisen ausgegeben.

Gebühren

Die Gebühr für den Dauerparkausweis beträgt monatlich 45 Euro. Wer eine halbjährliche Kündigungsfrist wählt, zahlt 40 Euro im Monat, bei einer jährlichen Kündigungsfrist 35 Euro. Die monatliche Gebühr für einen Dauerparkausweis auf dem Parkplatz "Busbahnhof West" beträgt 20 Euro. Die Gebühren werden monatlich per Lastschrift eingezogen.

Wer kann einen Antrag stellen?

Berechtigt zur Antragstellung sind Bewohner, Arbeitnehmer und Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmer, sofern sich der Hauptwohnsitz bzw. die Arbeitsstätte innerhalb des Geltungsbereiches befindet und auf dem privaten Grundstück kein privater Stellplatz möglich ist.

Für den Dauerparkausweis muss ein Antrag gestellt werden. Das Formular finden Sie unten auf dieser Seite. 

Dem Formular sind beizufügen:

  • eine Meldebescheinigung (nur Bewohner),
  • eine Bestätigung des Grundstückseigentümers bzgl. Stellplatznachweis und
  • eine Zustimmung zum Lastschriftverfahren.

Der Dauerparkausweis berechtigt zum verbilligten Parken auf einem zugewiesenen Parkplatz. Der Inhaber des Ausweises hat keinen Anspruch auf einen Stellplatz, falls der zugewiesene Parkplatz belegt sein sollte. Die Dauerparkausweise sind gültig bis zum Ende des nächsten geraden Kalenderjahres. Vor Ablauf der Frist kann zum Stichtag (01.11. eines geraden Kalenderjahres) ein neuer Antrag gestellt werden.

Weitere Einzelheiten zu den Dauerparkausweisen stehen in den Antragsunterlagen.

Suche
Suche