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"Stolpersteine" in Greven

Gunter Demnig verlegt Stolpersteine
Die ersten "Stolpersteine" in Greven wurden auf Initiative der Auszubildenden der Stadt Greven am 3. November 2017 auf dem Marktplatz verlegt. Sie erinnern an die beiden polnischen Zwangsarbeiter Franciszek Banaś und Wacław Ceglewski. Die beiden wurden am 14. August 1942 wegen "verbotenen Umgangs" mit deutschen Frauen denunziert und in den Bockholter Bergen gehängt.

Jede Initiative zur Verlegung weiterer Stolpersteine in Greven ist ausdrücklich erwünscht.

"Stolpersteine": Jede*r kann mitmachen!

Die "Stolpersteine" sind ein europaweit verzweigtes Erinnerungsprojekt des Kölner Künstlers Gunter Demnig. Die kleinen messingbeschlagenen Kopfsteine, die seit den 1990er Jahren in sehr vielen Städten und Gemeinden verlegt wurden und werden, tragen die Namen, Lebens- und Leidensdaten von Opfern des Nationalsozialismus.

In der Regel geht die Verlegung von "Stolpersteinen" auf lokale Initiativen zurück, denn jede*r kann sich dafür einsetzen, dass mit "Stolpersteinen" an NS-Opfer aus dem eigenen Ort erinnert wird. 

In Greven genügt dafür ein relativ formloser Antrag, der allerdings bestimmte Informationen enthalten muss. Dieser Antrag wird durch die Verwaltung geprüft - und wenn geschichtlich und verkehrstechnisch nichts dagegen spricht, dann wird die Verlegung von "Stolpersteinen" im öffentlichen Raum durch die Stadt grundsätzlich erlaubt. 

Vom Antrag zur Umsetzung

Wer allein oder in der Gruppe die Idee hat, zum Gedenken an ein oder an mehrere Grevener NS-Opfer "Stolpersteine" verlegen zu lassen, sollte zunächst Informationen zum Leben und Leiden dieser Opfer sammeln. Das geht oft mit Hilfe von Büchern oder von Menschen, die sich mit lokaler Geschichte auskennen. Auch das Stadtarchiv kann bei der Suche nach Informationen über NS-Opfer oft helfen. Wenn klar ist, dass ein oder mehrere "Stolpersteine" verlegt werden sollen, ist der Ablauf wie folgt:

  • Die gewünschte Verlegung von "Stolpersteinen" sollte beim Büro des Bürgermeisters (Rathaus, Rathausstraße 6, 48268 Greven) möglichst frühzeitig angemeldet werden. In diesem formlosen Antrag müssen die Personen genannt werden, für die "Stolpersteine" verlegt werden sollen, sowie der Ort/die Orte, an dem/denen der/die Stein/e liegen soll/en (in der Regel die letzte frei gewählte Adresse des- oder derjenigen, an den/die sie erinnern sollen). Außerdem sollen in dem Antrag möglichst detaillierte Angaben zum persönlichen Schicksal der Person/en gemacht und die biografische Verbindung zu Greven aufgezeigt werden (mit Quellenangaben). Das Stadtarchiv (und auch das NRW-Landesarchiv, Abteilung Münster) hilft bei der Grob- und Feinrecherche.  
  • Das Stadtarchiv Greven prüft dann die historischen Angaben und Hintergründe und gibt das Okay zur Verlegung, wenn die Angaben plausibel sind. Die Technischen Betriebe (TBG) klären, ob die Verlegung am jeweiligen vorgeschlagenen Ort verkehrstechnisch in Ordnung ist. 
  • Wenn Archiv und TBG geprüft und zugestimmt haben, wird die Verlegung durch das Büro des Bürgermeisters genehmigt.
  • Den Termin der Verlegung müssen die Antragstellerinnen und Antragsteller mit dem Büro des Künstlers Gunter Demnig abklären (https://www.stolpersteine.eu). Auch dort werden die biografischen Angaben zu den Opfern noch einmal kritisch geprüft. 
  • Sobald der Verlegetermin durch das Team des Künstlers festgelegt worden ist, muss das Büro des Bürgermeisters über den Termin informiert werden. Wenn für die Verlegung ein Rahmenprogramm geplant wird, sollten Stadtarchiv und das Büro des Bürgermeisters in die Planung einbezogen werden. Manchmal müssen die TBG für die Verlegung auch technische Hilfestellung geben (Sicherheitsabsperrungen, Pflasterarbeiten), auch deshalb muss die Stadt über die Verlegetermine Bescheid wissen.
  • Wichtig: Die Kosten für die "Stolpersteine" (und gegebenenfalls für die Übernachtung des Künstler vor Ort) müssen durch die Antragstellerinnen und Antragsteller getragen werden. In der Regel können dafür sehr gut Spenden oder Patenschaftsbeiträge eingeworben werden. 
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