Räumliches Stadtentwicklungskonzept (rSTEK)
Wie viele andere Städte, so steht auch die Stadt Greven vor großen Herausforderungen in der Stadtentwicklungsplanung. Um nur einige dieser Herausforderungen zu nennen: die älter werdende Gesellschaft, eine sich immer globaler vernetzende (Handels-)Welt, Fragen der Wohnraumversorgung, der Schaffung von Gewerbeflächen, des Umwelt- oder Klimaschutzes.
Alle diese Fragestellungen haben einen Raumbezug und können der Gesamtstadt, einzelnen Ortsteilen oder auch bestimmten Flächen im Stadtgebiet zugeordnet werden. Der verfügbare Raum, in dem sich alle Entwicklungen abspielen, ist begrenzt. Die unterschiedlichen Nutzungsansprüche an Raum und Fläche gilt es zu erkennen und zu bewerten. Auf dieser Grundlage können langfristig orientierte Leitlinien für die Stadtentwicklung erarbeitet werden.
Um die zukünftige räumliche Gesamtentwicklung Grevens strategisch zu steuern, wurde von der Stadt Greven gemeinsam mit dem Büro post welters+partner, Architekten und Stadtplaner ein räumlichen Stadtentwicklungskonzept 2035 - kurz rSTEK - erarbeitet und im Juni 2023 vom Rat beschlossen.
Wohnen
Demografische Veränderungsprozesse beeinflussen die Entwicklung der Städte sowie deren Wohn- und Stadtquartiere und wirken sich auf die Situation der Wohnungs- und Immobilienmärkte aus. Der anhaltende Trend zu kleineren Haushalten, Zuwanderungen aus dem Ausland und neue Lebensformen werden für einen längeren Zeitraum zu einer steigenden Nachfrage am Wohnungsmarkt führen.
Die Stadt Greven ist ein attraktiver Wohnstandort - Wohnungen und Baugrundstücke in Greven sind sehr begehrt. Das Ausweichen von Münsteranern auf Grevener Wohnraum und Bauland, der Trend "zurück in die Stadt" befördern die Nachfrage nach Wohnraum in Greven.
Die demografischen Veränderungen und der Wertewandel verändern die Anforderungen und Wohnwünsche — so entstehen z.B. verstärkt Bedarfe hinsichtlich der Barrierefreiheit, ambulanter Betreuung und gemeinschaftlicher Wohnformen. Zugleich rückt die Bezahlbarkeit des Wohnraums verstärkt in den Fokus der bundesweiten, aber auch der kommunalen Diskussion.
Wohnungspolitische Aufgaben der Stadt Greven sollten vor dem Hintergrund des demografischen Wandels die Ausweitung des bedarfsgerechten Baulandangebots für verschiedene Zielgruppen sein. Im Handlungskonzept Wohnen der Stadt Greven (2017) wurden dafür Strategien, Instrumente und Maßnahmen formuliert.
Im Jahr 2017 wurde das Handlungskonzept Wohnen der Stadt Greven durch die InWIS Forschung & Beratung GmbH erstellt. Es wurde als städtebauliches Entwicklungskonzept im Jahr 2018 durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt beschlossen (Vorlage 142/2018 1. Ergänzung).
Im Jahr 2020 wurde der erste Wohnungsmarktbericht der Stadt Greven veröffentlicht. Im Jahr 2022 wurde dieser fortgeschrieben. Ziel dieser Berichte ist es, die Veränderungen in den Bereichen Haushaltsentwicklung sowie Wohnbedarfen in der Stadt Greven transparent darzustellen, vorausschauendes Agieren zu ermöglichen und den (demografischen) Wandel zukunftsfähig zu gestalten.
Quotierung geförderter Wohnraum
Im Jahr 2019 wurde eine Quotierungsregelegung, die bei Neubauten in Greven greift, beschlossen (siehe Vorlage 203/2020). Diese ergab sich aus dem Handlungskonzept Wohnen aus dem Jahr 2017. Bei allen Bauvorhaben muss der Vorhabenträger mind. 35 % der entstehenden Nettowohnfläche als öffentlich geförderten Wohnraum realisieren. So kann der Anteil an öffentlich geförderten Wohnungen mithilfe einer Quotierung am Neubau gesichert werden. Zudem nutzt die Stadt Greven das Instrument der mittelbaren Belegung. Die Stadt Greven macht vom Benennungsrecht und Erstbelegungsrecht Gebrauch.
Grundstücksvergabe
Die Stadt Greven hat "Richtlinien für die Vergabe städtischer Wohnbaugrundstücke zur Eigennutzung" erstellt (gem. Ratsbeschluss vom 24.06.2020). In diesen Vergabekriterien werden Ortsbezugskriterien und Sozialkriterien berücksichtigt. In den Ortsbezugskriterien werden die Dauer des Hauptwohnsitzes und eine Erwerbstätigkeit in Greven berücksichtigt. Die Sozialkriterien berücksichtigen den Familienstand, Anzahl und Alter der Kinder, eine mögliche Schwerbehinderung, die Pflege eines Haushaltsangehörigen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie das Freiwerden einer öffentlich geförderten Wohnung.
Mit diesen Vergabekriterien wurde ein Handlungsprogramm aus dem Handlungskonzept Wohnen der Stadt Greven (2017) umgesetzt.
Links und Downloads
- Handlungskonzept WohnenPDF-Datei 4,26 MB
- Wohnungsmarktbericht 2022.pdfPDF-Datei 1,25 MB
- Quotierung geförderter Wohnraum - Ratsvorlage 203/2019 (Öffnet in einem neuen Tab)
- Quotierung geförderter Wohnraum - Beschlusstext zur Ratsvorlage 203/2019 (Öffnet in einem neuen Tab)
- Richtlinien für die Vergabe städtischer Wohnbaugrundstücke 2020PDF-Datei 124,95 kB
Einzelhandelskonzept
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept dient als sachliche, rechtliche und politische Beurteilungsgrundlage für die weitere Einzelhandelsentwicklung in Greven. Es soll Investoren eine Planungs- und Investitionssicherheit bieten und ist Grundlage für die zukünftige Bauleitplanung. Ziel ist es, den Einzelhandelsstandort Greven insgesamt zu stärken.
Kernbausteine des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts sind die räumliche Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche und die Bestimmung ihrer Versorgungsbedeutung. Eine besondere Bedeutung kommt der Grevener Sortimentsliste zu, die ein wichtiger Baustein zur räumlichen Steuerung der Einzelhandelsbetriebe ist. Übergeordnetes Handlungsziel für die zukünftige Einzelhandelsentwicklung ist die Sicherung und der Ausbau der raumordnerischen Versorgungsfunktion als Mittelzentrum sowie eines attraktiven Einzelhandelsangebotes.
Am 07.07.2010 hat der Rat der Stadt Greven das Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Greven beschlossen. Das Konzept wird fortgeschrieben. Das fortgeschriebene Einzelhandelskonzept wurde am 26.09.2018 vom Rat der Stadt Greven beschlossen.
Grünkonzept
Grün- und Freiflächen haben eine große Bedeutung für die Attraktivität und die Lebensqualität einer Stadt. Sie wirken sich positiv auf das Stadtklima und die Artenvielfalt aus. Das Grünkonzept soll für eine ausgewogene Balance zwischen Grün und Bebauung in der wachsenden Stadt Greven sorgen. Neben einem allgemeinen Leitbild für die Grün- und Freiflächen im Stadtgebiet zeigt es für ausgewählte Grünflächen konkrete Maßnahmen zur Optimierung und Neugestaltung auf.
Im Mai 2019 hat die Stadt Greven mit Unterstützung der Planungsbüros REICHER HAASE ASSOZIIERTE und GREENBOX Landschaftsarchitekten begonnen, ein Grünkonzept für Greven zu entwickeln. An der Erarbeitung des Konzeptes wurden Bürgerinnen und Bürger, Institutionen, Politik und Verwaltung im Rahmen von mehreren Workshops beteiligt.
Am 20. August 2020 wurde das Grünkonzept vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt als Handlungsleitfaden für das städtische Grün beschlossen worden. Die Verwaltung wird nun die beschriebenen Ideen und Vorschläge für die Neuanlage und Umgestaltung von Parks, Plätzen und Straßenräumen priorisieren und einen Umsetzungsfahrplan sowie ein konkretes Maßnahmenpaket für 2021 bis 2023 entwickeln.
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Mobilitätskonzept
Greven ist attraktiv, lebenswert und wächst. Zudem haben sich in den letzten Jahren die Leerstände in der Grevener Innenstadt verringert. Alles Anzeichen einer blühenden, sich entwickelnden Stadt. Dennoch sollte die Zukunft unserer Stadt aktiv gestaltet werden, um knapper werdendem Wohnraum und zunehmendem Verkehrsaufkommen zu begegnen.
Dabei stellt sich im Bereich der Mobilität die Frage, wie wir uns in Zukunft fortbewegen wollen. Wann gehen wir zu Fuß, nutzen das Fahrrad oder das Auto? Und ab wann sind Bus und Bahn eine attraktive Alternative? Im Zentrum dieser Planungen sollten die Grevener Bürgerinnen und Bürger stehen, gerade wenn es auch um Fragen wie Barrierefreiheit, Straßen- und Freiraumgestaltung geht.
2016 wurde mit der Erarbeitung eines Mobilitätskonzept für das gesamte Stadtgebiet begonnen. Dieses ist als Sachlicher Teilplan Mobilität Bestandteil des zukünftigen Stadtentwicklungskonzeptes 2030. Unterstützt wurde die Stadt Greven dabei von dem Dortmunder Planungsbüro Planersocietät.
Im Jahr 2018 hat der Rat der Stadt Greven die Endfassung des Sachlichen Teilplans Mobilität einstimmig beschlossen.
Der Sachliche Teilplan Mobilität legt die strategischen Grundsätze und Leitlinien unserer Mobilität für die nächsten 10 bis 15 Jahre unter Berücksichtigung von Veränderungen im Mobilitätsverhalten sowie neuer gesellschaftlicher und räumlicher Rahmenbedingungen fest. In Abstimmung mit dem Stadtentwicklungskonzept wurde eine ganzheitliche, verkehrsträgerübergreifende Mobilitätsstrategie für die nächsten Jahre entwickelt.
Die Erstellung des Mobilitätskonzeptes verfolgte einen dialogorientierten Ansatz. Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger, der Politik, der Institutionen und Verbände sind frühzeitig in den Prozess eingeflossen und auf ihre Umsetzbarkeit geprüft worden.
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Radverkehrskonzept
Kontakt
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Bildnachweise
- Stadt Greven/post welters + partner
- Stadt Greven / InWIS
- Stadt Greven / Junker und Kruse
- Rreicher Haase Assoziierte und Greenbox Landschaftsarchitekten
- Stadt Greven / Planersocietät
- contrastwerkstatt - AdobeStock