Das Radverkehrskonzept enthält Lösungsvorschläge und Empfehlungen für konkrete Infrastrukturmaßnahmen, um den geänderten Anforderungen an den Radverkehr zu begegnen.
Nach dem Kommunalabgabengesetz des Landes NRW (KAG) sind Kommunen verpflichtet, ein fortlaufend zu aktualisierendes Straßen- und Wegekonzept aufzustellen. Dieses ist Voraussetzung ist für die Beantragung von Fördermitteln zur Entlastung von Straßenausbaubeitragspflichtigen.