Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten und
- nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Auch im Ausland lebende Deutsche können in der Regel mitwählen. Dazu mussten sie bis spätestens 2. Februar 2025 einen Antrag stellen, um ins Wählerverzeichnis eingetragen zu werden.
Im Wählerverzeichnis der Stadt Greven sind bereits alle Wahlberichtigten vermerkt, die am Stichtag 12. Januar 2025 mit ihrer Hauptwohnung in Greven gemeldet waren. Wer nach dem 12. Januar zugezogen ist, konnte sich noch bis zum 2. Februar 2025 auf Antrag ins Wählerverzeichnis aufnehmen lassen. Wer nach dem 12. Januar 2025 innerhalb Grevens umgezogen ist, muss in seinem bisherigen Wahllokal wählen.
Wer vor dem Wahltermin 23. Februar aus Greven wegzieht, musste sich bis zum 2. Februar 2025 an seinem neuen Wohnort ins Wählerverzeichnis eintragen lassen oder er/sie muss in Greven wählen.
Wann erhalten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung?
Wenn Sie wahlberechtigt sind und ins Wählerverzeichnis der Stadt Greven eingetragen werden konnten, sollten Sie bis zum 2. Februar 2025 Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Auf der Rückseite des Schreibens finden Sie einen Vordruck für die Beantragung eines Wahlscheins. Bewahren Sie die Wahlbenachrichtigung auf und bringen Sie sie zur Stimmabgabe im (Brief-)Wahllokal mit.
Wie und wo können Sie Briefwahlunterlagen beantragen?
Sie haben am Wahltag schon etwas vor oder Sie können Ihr Wahllokal aus anderen Gründen nicht aufsuchen? Dann können Sie ab sofort im Briefwahlbüro im Grevener Rathaus Ihre Stimme abgeben (bitte Wahlbenachrichtigung und Personalausweis mitbringen). Oder Sie stellen einen Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins. Ihre Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann zugeschickt. Nutzen Sie möglichst das Online-Antragsverfahren. Scannen Sie dazu den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung oder nutzen Sie das Online Formular (Öffnet in einem neuen Tab).
Wenn Sie die Briefwahl bis zum 19. Februar beantragen, können Ihnen die Unterlagen noch per Post zugeschickt werden. Ab dem 20. Februar können Briefwahlunterlagen nur noch persönlich im Briefwahlbüro im Rathaus abgeholt werden.
Im Briefwahlbüro im Rathaus Greven, Rathausstraße 6 kann der Wahlschein für die Briefwahl noch bis Freitag, 21. Februar, 15:00 Uhr ausgestellt werden. Das Briefwahlbüro ist ab sofort geöffnet.
Öffnungszeiten Briefwahlbüro
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr
Montag bis Mittwoch von 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr
Am Freitag, 21. Februar hat das Briefwahlbüro bis 15:00 Uhr geöffnet.
Telefonisch ist das Briefwahlbüro erreichbar unter 02571 920-950.
Briefwahlbüro
Rathaus Greven
Rathausstraße 6
48268 Greven
Erreichbarkeit am Wahlwochenende
Am Samstag, 22. Februar 2025 ist das Rathaus von 9:00 bis 12:00 Uhr besetzt, am Wahlsonntag schon ab 7:30 Uhr. Ein Wahlschein kann am Samstag und Sonntag jedoch nur im Sonderfall (bis Sonntag, 15:00 Uhr) ausgestellt werden. Telefonisch erreichbar ist das Rathaus am Wahlwochenende 22. und 23. Februar zu den genannten Öffnungszeiten unter Tel. 02571 920-227 oder -950.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen am Wahltag bis spätestens 18:00 Uhr im Rathaus der Stadt Greven (Briefkasten Haupteingang) eingehen, damit sie bei der Auszählung berücksichtigt werden können.
Wählen am Wahltag
Die 19 Wahllokale in Greven sind am Sonntag, 23. Februar von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Die Wahlberechtigten werden gebeten, folgende Hinweise zu beachten:
- Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
- Bitte bringen Sie möglichst Ihre Wahlbenachrichtigung mit. Auf der Wahlbenachrichtigung finden Sie die Anschrift des Gebäudes, in dem sich Ihr Wahllokal befindet. Aufgedruckt ist darüber hinaus die Nummer des Stimmbezirks und die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Mit diesen Informationen erleichtern Sie dem Wahlvorstand die Zuordnung im Wählerverzeichnis.
Repräsentative Wahlstatistik
Der Stimmbezirk 05 (Martini-Grundschule/Sporthalle II) ist für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählt worden. Die repräsentative Wahlstatistik gibt – über das amtliche Wahlergebnis hinaus – unter anderem Auskunft darüber, in welchem Umfang sich Wählerinnen und Wähler an der Wahl nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe beteiligen und wie sie gestimmt haben. Die repräsentative Wahlstatistik ist eine Stichprobenerhebung und wird bei Bundestags- und Europawahlen sowie bei einigen Landtagswahlen durchgeführt.
Als Wahlräume sind für die Stimmabgabe am Wahlsonntag vorgesehen:
01 – Marienschulzentrum/Mensa I
02 – Marienschulzentrum/Mensa II
03 – Martini-Grundschule/Sporthalle I
04 – Augustinianum-Gymnasium/Foyer West I
05 – Martini-Grundschule/Sporthalle II
06 – H4 Begegnungszentrum
07 – Karderie (Kulturzentrum GBS) Veranstaltungsraum
08 – Martin-Luther-Grundschule
09 – Autohaus Neyer
10 – Josef-Grundschule/Sporthalle
11 – Anne-Frank-Realschule/Forum
12 – Anne-Frank-Realschule/Mensa
13 – Feuerwehrgerätehaus Westerode
14 – Feuerwehrgerätehaus Schmedehausen
15 – St. Marien Kindergarten Gimbte
16 – Erich-Kästner-Grundschule I
17 – Erich-Kästner-Grundschule II
18 – Bürgerhaus Reckenfeld I
19 – Bürgerhaus Reckenfeld II
Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung steht aufgedruckt, in welchem Wahllokal Sie wählen dürfen.
FAQ zur Briefwahl
Kann ich die Briefwahlunterlagen per Telefon beantragen?
Nein, für die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist ein schriftlich oder persönlich gestellter Antrag erforderlich. Bitte nutzen Sie hierfür eine der auf dieser Seite aufgeführten Möglichkeiten.
Kann ich für eine andere Person Briefwahlunterlagen beantragen?
Um einen Antrag auf Briefwahl für eine andere Person zu stellen, benötigen Sie von dieser Person eine schriftliche Vollmacht. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung finden Sie einen Vordruck, den Sie für diesen Zweck nutzen können.
Kann ich die Briefwahlunterlagen für andere Person mitnehmen?
Um die Briefwahlunterlagen für eine andere Person mitzunehmen, benötigen Sie von dieser Person eine schriftliche Vollmacht. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung finden Sie einen Vordruck, den Sie für diesen Zweck nutzen können. Bitte beachten Sie, dass Sie nur für bis zu vier andere Wahlberechtigte die Briefwahlunterlagen entgegennehmen dürfen.
Ich bin nicht zu Hause, wohin werden meine Unterlagen dann geschickt?
Sie können bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen eine abweichende Versandanschrift angeben. Bitte beachten Sie, dass die Zustellung durch die Post mehrere Tage in Anspruch nehmen kann. Achten Sie daher bitte auch darauf, dass Sie sich zum Zeitpunkt der Zustellung noch an der von Ihnen angegebenen Versandanschrift befinden. Ein Hinweis zur abweichenden Versandanschrift wird an Ihre Meldeadresse versendet. Für Auslandsdeutsche/Auslandsurlauber besteht unter Umständen die Möglichkeit, einen Kurierdienst zu nutzen. Weitere Infos dazu erhalten Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amts (Öffnet in einem neuen Tab).
Ich habe meine Wahlbenachrichtigung nicht erhalten/verloren. Was jetzt?
Auch ohne die Wahlbenachrichtigung können Sie Ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Sie können beispielsweise per E-Mail oder auch persönlich im Briefwahlbüro durch Vorlage Ihres Personalausweises einen Antrag stellen. Auch am Wahltag können Sie in Ihrem Wahllokal durch Vorlage Ihres Personalausweises Ihre Stimme abgeben.
Informationen für Wahlhelfer zur Bundestagswahl 2025
Erläuterungen und Hinweise
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