Inhalt anspringen
Pressemeldungen

Stadt Greven sucht Schiedsleute

In Greven sind Anfang 2027 die Stellen der Schiedspersonen für Greven rechts der Ems und Greven links der Ems neu zu besetzen. Wer sich vorstellen kann, dieses Ehrenamt in einem der beiden Bezirke zu übernehmen, kann sich ab sofort beim Fachdienst Bürgerdienste der Stadt Greven bewerben. Eine Schiedsperson wird eingeschaltet, wenn Nachbarn miteinander in Streit geraten und eine Chance besteht, den Konflikt zu schlichten, ohne dass dafür ein Gerichtsverfahren angestrengt werden muss. Die Vorteile eines solchen Schlichtungsverfahrens liegen auf der Hand: Es ist unbürokratisch, hat eine kurze Verfahrensdauer und es ist von vornherein darauf angelegt, die Kontrahenten an einen Tisch zu bringen, Spannungen abzubauen und eine einvernehmliche Lösung zu finden. Außerdem ist das Schlichtungsverfahren durch eine Schiedsperson für die Beteiligten in jedem Fall kostengünstiger als der Gang vor ein ordentliches Gericht. Schiedspersonen müssen bei Antritt des Amtes zwischen 25 und 75 Jahre alt sein und sollten nach Möglichkeit in dem Bezirk wohnen, in dem sie tätig sind. Personen, die unter Betreuung stehen, in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind oder nicht die Berechtigung haben, öffentliche Ämter zu bekleiden, können nicht Schiedspersonen werden. Alle anderen, die sich für das Amt der Schiedsperson in einem der beiden Grevener Bezirke bewerben möchten, sollten bis zum 9. Oktober 2026 ein kurzes Anschreiben an Martina Barndt von der Stadt Greven richten (E-Mail: martina.barndtstadt-grevende, Tel. 02571 920221). Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht. Aus der Liste der Bewerberinnen und Bewerber werden die Schiedspersonen dann vom Rat der Stadt Greven gewählt. Die Amtszeit einer ehrenamtlichen Schiedsperson beträgt fünf Jahre. Jede Schiedsperson erhält eine jährliche Aufwandsentschädigung für die Tätigkeit.

Erläuterungen und Hinweise