Ab Montag, 14. September weisen gut sichtbare Schilder auf die zum Teil veränderten Parkregelungen hin, die dann für die beiden ausgewiesenen Parkflächen beim Kulturzentrum GBS gelten. Die Anlieger der GBS wurden zusätzlich mit einem ausführlichen Anschreiben über die (Neu-)Regelungen informiert. Das Parken auf den beiden GBS-Stellflächen, die über die Philipp-Manz-Straße angefahren werden, ist ab Montag nur noch mit einem speziellen GBS-Parkausweis erlaubt. Der Ausweis wird ausschließlich an Personen ausgegeben, die Veranstaltungen in der GBS besuchen bzw. in der GBS arbeiten, also z.B. Dozentinnen und Dozenten der Musikschule oder der Volkshochschule sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen dort. Es darf außerdem nur noch auf den 29 markierten Stellplätzen geparkt werden, nicht „in zweiter Reihe“, weil dadurch das Ein- und Ausparken erschwert oder unmöglich gemacht würde. Wichtig zu wissen: Beide Parkflächen gehören zwar der Stadt, sind aber keine öffentlichen Parkflächen, sondern ausschließlich dem Kulturzentrum GBS zugeordnet. Es sind keine Parkflächen, für die das Ordnungsamt zuständig ist. Das bedeutet, dass im Falle des Falschparkens keine Knöllchen verteilt werden, sondern jedes falschparkende Fahrzeug sofort und auf Kosten der jeweiligen Autobesitzer abgeschleppt wird. Der Grund für diese Verschärfung der Regeln ist, dass in den vergangenen Jahren die Fremdnutzung der GBS-Parkplätze durch Personen, die keinen Bezug zur GBS haben, stark zugenommen hat. Vor allem Mitarbeiter/innen, Kund/innen und Dozent/innen, die von außerhalb kommen, standen zuletzt häufig vor zugestellten Parkflächen. Den Verantwortlichen beim Team Kultur der Stadt ist sehr bewusst, dass der Parkdruck rund um die GBS in den vergangenen Jahren zugenommen hat. Besucherinnen und Besucher der Veranstaltungen in der GBS werden deshalb grundsätzlich gebeten, den Parkplatz Wilhelmplatz zu nutzen, wenn sie mit dem Auto anreisen müssen.
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- Stadt Greven
