Ende Oktober 2025 ist das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung in Kraft getreten, das auch unter dem Schlagwort „Bau-Turbo“ bekannt ist. „Bau-Turbo“ bedeutet, dass dort, wo es städtebaulich möglich ist, Wohnbauprojekte vereinfachte Genehmigungsverfahren durchlaufen können, damit faktisch schneller gebaut wird. In Greven sind jetzt die ersten drei Projekte unter den Vorzeichen des „Bau-Turbos“ in der Planung. Bis zum 30. März können Bürgerinnen und Bürger sich die Pläne im Rathaus ansehen und auch Stellungnahmen dazu abgeben. Auf dem Grundstück Hansaring 127 soll eine städtische Gemeinschaftsunterkunft in zweigeschossiger Modulbauweise entstehen, gleichzeitig soll eine Nutzungsänderung der Flüchtlingsunterkünfte Hansaring 123 und 123a als städtische Gemeinschaftsunterkünfte erfolgen. Auf dem Grundstück Heinrich-Hertz-Straße 2 soll ein zweigeschossiges Flachdachgebäude gebaut werden, das durch eine Seniorengemeinschaft und die dazugehörige Verwaltung genutzt werden soll. Und auf dem Grundstück Nordwalder Straße 7/Ecke Biederlackstraße sollen zwei fünfgeschossige Wohn- und Geschäftshäuser mit etwa 80 Wohneinheiten, etwa 50 Pflegeplätzen und Flächen für den Einzelhandel errichtet werden. Interessierte können sich die Planungen während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses (Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) und nach Vereinbarung im Fachbereich 4 Stadtentwicklung ansehen. Auch auf der Homepage der Stadt Greven unter https://www.o-sp.de/greven/bauantrag (Öffnet in einem neuen Tab) sowie über www.bauleitplanung.nrw (Öffnet in einem neuen Tab) können die Unterlagen eingesehen werden. Stellungnahmen zu den Plänen können online oder per E-Mail an stadtplanungstadt-grevende übermittelt werden.
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