Inhalt anspringen
Pressemeldungen

Neue Regelungen für Radfahrer in der Schützenstraße

Radfahrerinnen und Radfahrer, die bislang in der Schützenstraße mit auf dem Gehweg fahren durften, müssen ab sofort die Straße benutzen. Um die neue Situation für alle Verkehrsteilnehmer und -teilnehmerinnen zu verdeutlichen, wurden Fahrrad-Piktogramme auf die Fahrbahn aufgebracht. Durch die Änderung der Regeln sollen Konflikte zwischen Radfahrern und Fußgängern auf dem Gehweg vermieden werden, außerdem sind Radfahrende im Bereich von Grundstückszufahrten nun besser vor Zusammenstößen mit ein- und ausfahrenden PKW geschützt. Die Rad-Piktogramme auf der Fahrbahn dienen als zusätzlicher Hinweis für Autofahrer, dass hier nun Radfahrer die Straße mitbenutzen. Die Schützenstraße ist im Abschnitt zwischen Münsterstraße und Sportplatz laut Mobilitätskonzept der Stadt Greven als innerstädtische Basisstraße/Hauptverkehrsstraße mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h festgelegt. Im Durchschnitt nutzen den genannten Bereich rund 2.700 Kfz pro Tag – und damit liegt die Verkehrsbelastung dort deutlich unter dem, was eine solche Straße aufnehmen könnte. Die durchgängige Fahrbahnbreite der Schützenstraße liegt in allen Abschnitten bei weniger als 7 Metern, eigene Schutzstreifen für Radfahrerinnen und Radfahrer könnten dort nur eingerichtet werden, wenn der Straßenquerschnitt im Zuge eines Vollausbaus komplett verändert würde. Bis ein solcher Ausbau angegangen werden kann, soll die nun getroffene Regelung mehr Sicherheit für Radfahrende und den Fußgängerverkehr gewährleisten. Die Maßnahme geht zurück auf einen Beschluss des Betriebsausschusses aus dem vergangenen Jahr in Verbindung mit dem Radverkehrskonzept für Greven.

Erläuterungen und Hinweise