Satzungen und Richtlinien Jugend und Soziales
Auf dieser Seite bieten wir Ihnen die Satzungen und Richtlinien der Stadt Greven für die Themenfelder Jugend und Soziales als PDF-Dateien an.
PDF-Dokumente
- JugendamtssatzungDas Jugendamt ist mehr als "nur" die Verwaltung im Rathaus. Wer zum Jugendamt gehört und was die Aufgaben sind, erklärt diese Satzung.
(PDF-Datei; 61,26 KB) - Gemeinsame Richtlinien Wirtschaftliche Jugendhilfe im Kreis Steinfurt(PDF-Datei; 218,32 KB)
- Satzung über die Beschaffenheit und Größe von KinderspielplätzenKinder brauchen Raum zur freien Entfaltung. Dazu verpflichtet auch die Bauordnung für das Land NRW. Details für Greven bestimmt diese Satzung.
(PDF-Datei; 91,23 KB) - Satzung über die Benutzung von städtischen Spiel- und Bolzplätzen, Skateanlagen, Jugendtreffpunkten und die außerschulische Benutzung von Schulhöfen in der Stadt GrevenSpiel- und Bolzplätze dienen dazu, Kindern und Jugendlichen die für sie so wichtigen Entfaltungsmöglichkeiten zum Spielen zu geben. Es ist daher Aufgabe der Stadt Greven, unter den gegebenen Voraussetzungen Freiräume für Kinder und Jugendliche zu schaffen und zu unterhalten. Weitere Details regelt diese Satzung.
(PDF-Datei; 54,01 KB) - Sonderfond Hilfe in NotlagenEs muss unbürokratisch, flexibel und schnell gehen, wenn Menschen in akuter Not sind. Wie der Sonderfond zu verwenden ist, bestimmen diese Richtlinien.
(PDF-Datei; 18,85 KB) - Benutzungs- und Gebührenordnung für ÜbergangsheimeAussiedler(innen) und ausländische Flüchtlinge erhalten zunächst Wohnraum in den Übergangsheimen. Details ergeben sich aus dieser Satzung.
(PDF-Datei; 125,51 KB) - Richtlinien über Fahrtkostenzuschüsse an Menschen mit BehinderungBehinderte Menschen, die keine öffentlichen Verkehrsmittel in Anspruch nehmen können und auf spezielle Fahrdienste angewiesen sind, werden von der Stadt freiwillig unterstützt. Wann und in welcher Höhe, regeln diese Richtlinien.
(PDF-Datei; 28,1 KB) - Satzung Seniorenbeirat(PDF-Datei; 180,9 KB)
- Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025(PDF-Datei; 1,98 MB)