Der Einwohnerantrag - das kleine Bürgerbegehren
Wer mindestens 14 Jahre alt ist und seit wenigstens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in Greven hat, kann einen Einwohnerantrag stellen. Was das ist und wie es geht, erfahren Sie hier.
Was ist das, ein Einwohnerantrag?
Mit einem Einwohnerantrag können Sie erreichen, dass sich der Rat mit einer bestimmten Frage, für die er nach der Gemeindeordnung zuständig ist, befassen muss. Wofür der Rat zuständig ist, erfahren Sie in § 41 der Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NW). Den vollständigen Text der Gemeindeordnung finden Sie weiter unten.
Was Sie beim Einwohnerantrag beachten müssen
- Der Einwohnerantrag muss ein bestimmtes Begehren und eine Begründung enthalten.
- Er muss (gilt für Greven) von mindestens fünf Prozent der Einwohner(innen) unterschrieben sein. Das sind nach heutigem Stand ungefähr 1 700.
- Jede Unterschriftenliste muss den vollen Wortlaut des Antrags enthalten. Damit wird sicher gestellt, dass auch jede(r) weiß, was er oder sie unterschrieben hat.
- Außerdem müssen der Name, der Vorname, die Anschrift und das Geburtsdatum aller Unterschreibenden vermerkt sein. Nur so kann die Verwaltung später prüfen, ob auch tatsächlich genügend Einwohner(innen) den Antrag unterschrieben haben.
- Es müssen drei Personen benannt werden, die diesen Antrag im Namen aller Unterschreibenden offiziell vertreten dürfen.
- Außerdem darf in derselben Angelegenheit innerhalb der letzten zwölf Monate kein anderer Antrag gestellt worden sein.
Wer unterstützt Sie bei diesem Antrag?
Die Stadtverwaltung unterstützt Sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten, wenn Sie einen Einwohnerantrag stellen möchten. Wir sagen Ihnen, worauf Sie achten müssen, nennen die exakte Zahl der erforderlichen Unterschriften und prüfen für Sie, ob der Antrag überhaupt zulässig ist. Die Ansprechpartner(innen) finden Sie in der Infobox rechts.
Was passiert, wenn der Antrag eingereicht ist?
Dann stellt der Rat unverzüglich fest, ob der Antrag zulässig ist. Ist er zulässig, muss innerhalb von vier Monaten ab Eingang des Antrags im Rat darüber beraten und entschieden werden. Die Vertreter(innen) des Antrags erhalten dann die Möglichkeit, ihr Anliegen im Rat vorzustellen und ihren Standpunkt klar zu machen.
Weiterführende Informationen im WWW
- Gemeindeordnung NRW
Die Gemeindeordnung (Kommunalverfassung) für das Land NRW enthält die gesetzlichen Regelungen für den Einwohnerantrag. Dieser Link führt auf die Seite des Innenministeriums NRW.