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Was sind eigentlich Bürgerinnen oder Bürger?

Haben Sie sich diese Frage auch schon mal gestellt? Im Sprachgebrauch würde man unter Bürgerinnen und Bürgern doch alle Einwohner einer Stadt verstehen oder vielleicht doch nicht? Auf dieser Seite klären wir diese Frage für Sie.

Es gibt ihn tatsächlich: den Unterschied zwischen Bürgerin und Einwohnerin

Einwohnerinnen und Einwohner Grevens sind nämlich alle Menschen, die hier wohnen. Und das schon ab dem Tag ihrer Geburt. Bürgerin oder Bürger ist allerdings nur, wer bei Kommunalwahlen wahlberechtigt ist (so steht es in der Gemeindeordnung). Und wer wahlberechtigt ist, das steht im Kommunalwahlgesetz. Während man früher volljährig und Deutsche(r) sein musste, ist der Kreis der Bürgerinnen und Bürger jetzt weiter gefasst (die Neuerungen sind kursiv dargestellt): 1. Man muss jetzt Deutsche(r) oder Staatsangehörige(r) eines Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft sein, 2. (nicht mehr volljährig, sondern) sechzehn Jahre alt sein und 3. seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet wohnen (wenn Sie mehrere Wohnungen haben, muss es die Hauptwohnung sein) Und so ist es leicht zu erklären, dass Greven inzwischen über 34.000 Einwohner(innen), aber "nur" rund 26.500 Bürger(innen) hat.

Hat der Unterschied zwischen Bürgerinnen und Einwohnerinnen Konsequenzen?

Ja. In der Tat haben die Bürgerinnen und Bürger mehr Rechte als die Einwohnerinnen und Einwohner einer Stadt. Bürger(innen) dürfen sich nämlich im Gegensatz zu Einwohner(inne)n an Bürgerbegehren oder Bürgerentscheiden (mehr dazu links im Menü) beteiligen und damit eventuell sogar den Rat einer Stadt bei wichtigen Fragen "überstimmen". Damit können Sie also im Gegensatz zu früher direkten Einfluss auf wichtige Entscheidungen nehmen, die die Stadt betreffen.

Auch Einwohnerinnen und Einwohner haben natürlich das Recht, sich einzumischen

Unser Gesetzgeber hat auch den Einwohnerinnen und Einwohnern Möglichkeiten eingeräumt, in das politische Geschehen ihrer Stadt einzugreifen. Diese Rechte haben Einwohner und Bürger gemeinsam: * Einwohnerfragestunde * Einwohnerantrag * Einwohnerversammlung * Anregungen und Beschwerden * Einwendungen gegen den Haushaltsplanentwurf Mehr über Ihre Rechte erfahren Sie, wenn Sie auf die jeweilige Überschrift links im Navigationsmenü klicken.
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