Gleiches Recht für alle - Anregungen und Beschwerden
Jede(r) kann sich mit Anregungen oder Beschwerden an den Rat seiner Stadt wenden. Voraussetzung: Es handelt sich um Themen, die die Gemeinde betreffen (also keine persönlichen Probleme) und der Antrag wird schriftlich eingereicht.
Was passiert mit der Anregung oder Beschwerde?
Sie wird dem Rat in seiner nächsten Sitzung vorgelegt. In der Regel wird der Rat die Anregung oder Beschwerde an einen seiner Fachausschüsse übergeben und das Thema dort beraten und beschließen lassen. Wenn Sie eine Anregung oder Beschwerde eingereicht haben, werden Sie natürlich darüber informiert, wann und wo darüber beraten und entschieden wird. Und die Stadtverwaltung informiert Sie natürlich auch über das Ergebnis.
Wo gibt man die Anregung oder Beschwerde ab?
Anregungen oder Beschwerden geben Sie bitte schriftlich beim Fachdienst Allgemeiner Service im Rathaus der Stadt Greven ab. Ansprechpartner(innen) finden Sie in der Infobox rechts.
Weiterführende Informationen
- Die Hauptsatzung enthält wichtige Regelungen zur Stadt Greven (Wappen, Gebiet etc.), den Rechten und Pflichten der Einwohner(innen) und Bürger(innen), den Status der Ratsmitglieder und des Bürgermeisters.Die Hauptsatzung enthält wichtige Regelungen zur Stadt Greven (Wappen, Gebiet etc.), den Rechten und Pflichten der Einwohner(innen) und Bürger(innen), den Status der Ratsmitglieder und des Bürgermeisters.
(PDF-Datei; 1,19 MB) - Welcher Ausschuss darf was? Welche Entscheidungsbefugnisse hat der Bürgermeister? Das und mehr regelt die Zuständigkeitsordnung.Welcher Ausschuss darf was? Welche Entscheidungsbefugnisse hat der Bürgermeister? Das und mehr regelt die Zuständigkeitsordnung.
(PDF-Datei; 243,58 KB)