Wohnen
Handlungskonzept Wohnen
Demografische Veränderungsprozesse beeinflussen die Entwicklung der Städte sowie deren Wohn- und Stadtquartiere und wirken sich auf die Situation der Wohnungs- und Immobilienmärkte aus. Der anhaltende Trend zu kleineren Haushalten, Zuwanderungen aus dem Ausland und neue Lebensformen werden für einen längeren Zeitraum zu einer steigenden Nachfrage am Wohnungsmarkt führen.
Die Stadt Greven ist ein attraktiver Wohnstandort in unmittelbarer Nähe zur Universitätsstadt und Oberzentrum Münster. Inmitten der münsterländischen Parklandschaft an der Ems gelegen und mit einer sehr guten Verkehrsanbindung ausgestattet, sind Wohnungen und Baugrundstücke in Greven sehr begehrt. Das Ausweichen von Münsteranern auf Grevener Wohnraum und Bauland, der Trend "zurück in die Stadt" befördern die Nachfrage nach Wohnraum in Greven.
Die demografischen Veränderungen und der Wertewandel verändern die Anforderungen und Wohnwünsche — so entstehen z.B. verstärkt Bedarfe hinsichtlich der Barrierearmut, ambulanter Betreuung und gemeinschaftlicher Wohnformen. Zugleich rückt die Bezahlbarkeit des Wohnraums verstärkt in den Fokus der bundesweiten, aber auch der kommunalen Diskussion.
Wohnungspolitische Aufgaben der Stadt Greven sollten vor dem Hintergrund des demografischen Wandels die Ausweitung des bedarfsgerechten Baulandangebots für verschiedene Zielgruppen sein. Im Handlungskonzept Wohnen der Stadt Greven (2017) wurden dafür Strategien, Instrumente und Maßnahmen formuliert.
Im Jahr 2017 wurde das Handlungskonzept Wohnen der Stadt Greven durch InWIS erstellt. Dieses wurde als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB im Jahr 11.10.2018 durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt beschlossen (Vorlage 142/2018 1. Ergänzung).
Im Jahr 2020 wurde der erste Wohnungsmarktbericht der Stadt Greven veröffentlicht. Im Jahr 2022 wurde dieser fortgeschrieben. Ziel dieser Berichte ist es, die Veränderungen in den Bereichen Haushaltsentwicklung sowie Wohnbedarfen in der Stadt Greven transparent darzustellen, vorausschauendes Agieren zu ermöglichen und den (demografischen) Wandel zukunftsfähig zu gestalten.
Quotierung geförderter Wohnraum
Im Jahr 2019 wurde eine Quotierungsregelegung, die bei Neubauten in Greven greift, beschlossen (siehe Vorlage 203/2020). Diese ergab sich aus dem Handlungskonzept Wohnen aus dem Jahr 2017. Bei allen Bauvorhaben muss der Vorhabenträger mind. 35 % der entstehenden Nettowohnfläche als öffentlich geförderten Wohnraum realisieren. So kann der Anteil an öffentlich geförderten Wohnungen mithilfe einer Quotierung am Neubau gesichert werden. Zudem nutzt die Stadt Greven das Instrument der mittelbaren Belegung. Die Stadt Greven macht vom Benennungsrecht und Erstbelegungsrecht Gebrauch.
Grundstücksvergabe
Die Stadt Greven hat "Richtlinien für die Vergabe städtischer Wohnbaugrundstücke zur Eigennutzung" erstellt (gem. Ratsbeschluss vom 24.06.2020).
In diesen Vergabekriterien werden Ortsbezugskriterien und Sozialkriterien berücksichtigt. In den Ortsbezugskriterien werden die Dauer des Hauptwohnsitzes und eine Erwerbstätigkeit in Greven berücksichtigt. Die Sozialkriterien berücksichtigen den Familienstand, Anzahl und Alter der Kinder, eine mögliche Schwerbehinderung, die Pflege eines Haushaltsangehörigen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie das Freiwerden einer öffentlich geförderten Wohnung.
Mit diesen Vergabekriterien wurde ein Handlungsprogramm aus dem Handlungskonzept Wohnen der Stadt Greven (2017) umgesetzt.
Links und Downloads
- Quotierung geförderter Wohnraum - Ratsvorlage 203/2019
- Quotierung geförderter Wohnraum - Beschlusstext zur Ratsvorlage 203/2019
- Richtlinien für die Vergabe städtischer Wohnbaugrundstücke 2020(PDF-Datei; 115,64 KB)
- Handlungskonzept Wohnen 2017(PDF-Datei; 4,06 MB)
- Wohnungsmarktbericht 2022(PDF-Datei; 1,2 MB)