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Verfügungsfonds Anmietung

Welche besonderen Voraussetzungen hat der Verfügungsfonds Anmietung?

  • Eine Mietfläche bis zu 300qm ist förderfähig.
  • Der Vermieter muss die Kaltmiete für den Zeitraum der Förderung (max. 24 Monate) um 30% reduzieren. Der Mietvertrag wird mit der Stadt geschlossen.
  • Die Stadt mietet das Ladenlokal an und vermietet die Immobilie an eine*n Nutzer*in zu einer um 80% reduzierten Altmiete.
  • Eine Förderung ist maximal bis zum 31.12.2023 möglich, eine Vermietung darüber hinaus wird angestrebt.
  • Der Umbau und die Anpassung eines Lokals an die neue Nutzung ist förderfähig.

Umstandslädchen setzt neuen Impuls in der Martinistraße

Mit Hilfe des Verfügungsfonds Anmietung und der Umbaupauschale konnte ein leerstehendes Ladenlokal in der Martinistraße für die seine neue Nutzung fit gemacht werden. Ein Kinder- und Umstandsmodengeschäft ergänzt seit April 2021 die Angebotsvielfalt der Grevener Innenstadt. Die günstigen Mietkonditionen sollen gerade Existenzgründer*innen bestärken, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen.
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