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Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Greven

Am 07.07.2010 hat der Rat der Stadt Greven das Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Greven beschlossen. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept dient als sachliche, rechtliche und politische Beurteilungsgrundlage für die weitere Einzelhandelsentwicklung in Greven. Es soll Investoren eine Planungs- und Investitionssicherheit bieten und ist Grundlage für die zukünftige Bauleitplanung.

Ziel ist es, den Einzelhandelsstandort Greven insgesamt zu stärken.

Kernbausteine des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts sind die räumliche Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche und die Bestimmung ihrer Versorgungsbedeutung. Eine besondere Bedeutung kommt der Grevener Sortimentsliste zu, die ein wichtiger Baustein zur räumlichen Steuerung der Einzelhandelsbetriebe ist.

Übergeordnetes Handlungsziel für die zukünftige Einzelhandelsentwicklung ist die Sicherung und der Ausbau der raumordnerischen Versorgungsfunktion als Mittelzentrum sowie eines attraktiven Einzelhandelsangebotes.

  • Erhaltung und Stärkung der mittelzentralen Versorgungsfunktion der Stadt Greven
  • Erhaltung und Stärkung der Einzelhandelszentralität sowie der Funktionsvielfalt der Innenstadt
  • Funktional gegliedertes, aufgabenteiliges Netz von funktionsfähigen Versorgungsstandorten
  • Ergänzung des zentralen Versorgungsbereiches durch vorhandene Sonderstandorte
  • "Stadt der kurzen Wege"
  • Erhaltung und Stärkung der wohnortnahen Grundversorgung
  • Sicherung von Gewerbegebieten für Handwerk und Produzierendes Gewerbe
  • Schaffung von Planungs- und Investionssicherheit

Bereits mit dem Beschluss des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts im Jahr 2010 wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt (ASU) und im Rat der Stadt Greven beschlossen, dass das Einzelhandels- und Zentrenkonzept spätestens im Jahr 2016 fortgeschrieben wird. Aufgrund der Schnelllebigkeit und Dynamik im Bereich des Einzelhandels ist so eine kontinuierliche Fortschreibung notwendig, um aktuellen Trends im Einzelhandel nicht nur zu folgen, sondern auch rechtzeitig auf diese reagieren zu können.

Am 27.10.2016 hat der ASU die Vergabe der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts beschlossen. Vom 17.01. bis zum 16.02.2018 hatten die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, den Entwurf für das fortgeschriebene Konzept einzusehen und Anmerkungen und Einwendungen dazu bei der Stadt einzureichen. Mit geringfügigen Änderungen hat der Rat der Stadt Greven das fortgeschriebene Einzelhandelskonzept am 26.09.2018 beschlossen.

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