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Grundstücksentwässerung

Als Grundstücksentwässerung wird die Beseitigung von Abwasser (Schmutz- und Regenwasser) bezeichnet. Sie gliedert sich in folgende Komponenten:

  • Schmutzwasserableitung
  • Regenwasserableitung
  • Kleinkläranlagen

Grundsätzlich erfolgt die Abwasserbeseitigung über die Technischen Betriebe Greven durch Einleitung des Abwassers in die öffentliche Kanalisation. Mittels dieser Kanalisation wird das Schmutz- und Mischwasser (Mischwasser = mit Schmutzwasser vermischtes Regenwasser) zur Kläranlage geleitet und dort gereinigt. In den meisten Bereichen wird das Regenwasser durch einen separaten Regenwasserkanal in ein Gewässer abgeleitet.

In einigen Gebieten ist das Regenwasser in das Grundwasser einzuleiten (Versickerung des Niederschlagswassers).

Jeder Grundstückseigentümer in Greven ist verpflichtet, sein Grundstück sowohl mit dem Schmutzwasser als auch mit dem Regenwasser an die öffentliche Abwasseranlage anzuschließen. Ausnahmen bestehen nur dann, wenn kein öffentlicher Kanal vorhanden ist oder eine ausdrückliche Befreiung von den Technischen Betrieben Greven und die Einleitungserlaubnis des Kreises Steinfurt / Untere Wasserbehörde ausgesprochen wurde. Im Außenbereich erfolgt daher für viele Grundstücke die Schmutzwasserbeseitigung über Kleinkläranlagen oder - in Ausnahmefällen - über geschlossene Gruben.

Zur Grundstücksentwässerung gehören sämtliche auf dem Grundstück befindlichen Abwasserleitungen, Schächte, Abwasserhebeanlagen, Sperranlagen, Rückstausicherungen, Abscheideanlagen, Rückhalteanlagen, Kleinkläranlagen, geschlossene Gruben. Sämtliche dieser Einrichtungen und Anlagen sind privat und vom Eigentümer selbst zu erstellen, zu unterhalten und zu betreiben.

Hausanschlussleitungen sind Leitungen von der privaten Grundstücksgrenze bis zum Gebäude auf dem Grundstück in dem Abwasser anfällt. Zu den Hausanschlussleitungen gehören auch Leitungen unter der Bodenplatte des Gebäudes auf dem Grundstück.

Grundstücksanschlussleitungen sind Leitungen vom öffentlichen Sammler bis zur Grenze des jeweils anzuschließenden Grundstücks und gehören zur öffentlichen Abwasserablage.

Bei Druckentwässerungsnetzen ist die Druckrohrleitung sowie die Druckstation auf dem privaten Grundstück Bestandteil der öffentlichen Abwasseranlage.

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