Befestigte Flächen / Niederschlagswassergebühr
Bei der Stadt Greven gibt es eine getrennte Gebühr für Schmutz- und Regenwasser. Die Gebühr für Regenwasser wird nach den befestigten, abflusswirksamen Flächen berechnet. Befestigte, abflusswirksame Flächen sind alle Flächen, die das Niederschlagswasser unterirdisch (Leitung) oder oberirdisch mit Gefälle in den städtischen Regenwasserkanal einleiten. Für Öko-Pflaster, Rasengittersteine, Pflastersteine mit breiten Fugen usw. mit Gefälle zur Straße ist auch die Niederschlagswassergebühr zu entrichten.
Wird die Größe der bebauten und/oder befestigten, abflusswirksamen Fläche verändert, so hat die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer dies der Stadt Greven innerhalb eines Monats nach Abschluss der Veränderung anzuzeigen.