Die Stadt Greven stellt Bauland zur Verfügung. Aktuell werden Grundstücke in der Ortsmitte Reckenfeld auf dem Wege des Erbbaurechts vergeben. Eine Vergaberichtlinie legt fest, in welcher Reihenfolge Baugründstücke vergeben werden, falls die Nachfrage höher ist, als das Angebot an Grundstücken.
Es besteht die Auflage, dass das Wohnhaus von den Vertragspartner*innen selbst genutzt werden muss. Eine Vermietung an Dritte ist ausgeschlossen.
Aktuell in der Vergabe: Ortsmitte Reckenfeld
Dem Lageplan können Sie die Lage der Grundstückstypen (Doppelhaus, Reihenhaus, Reihenendhaus) entnehmen. Im Bewerbungsbogen können Sie bereits einen Haustypwunsch äußern. Im weiteren Verlauf der Vergabe erhalten Sie die Möglichkeit, die Grundstücke entsprechend Ihrer Wünsche zu priorisieren.Dem Lageplan können Sie die Lage der Grundstückstypen (Doppelhaus, Reihenhaus, Reihenendhaus) entnehmen. Im Bewerbungsbogen können Sie bereits einen Haustypwunsch äußern. Im weiteren Verlauf der Vergabe erhalten Sie die Möglichkeit, die Grundstücke entsprechend Ihrer Wünsche zu priorisieren.
Legende:
- rot: Doppelhausgrundstücke
- violett: Reihenmittelhausgrundstücke
- blau: Reihenendhausgrundstücke
jeweils mit Flurstücksnummer und Grundstücksgröße
Konditionen
- Vergabe im Erbbaurecht, Laufzeit 99 Jahre
- Erbbauzins: 7,65 Euro/m², bei z.B. 300 m²: 2.295 Euro pro Jahr, Anpassung nach Verbraucherpreisindex
- Beleihungsgrenze: 100% des Verkehrswertes
- Erschließungskosten: 80 Euro/m², Regelung im Wege der Vorauszahlung
- Der Erbbaurechtsnehmer/in trägt die Kosten für Notar und Grundbuch sowie die Grunderwerbssteuer
- Hinweis: Im Falle der Grundstückszuteilung ist die Finanzierungszusage einer Bank vorzulegen
In Planung: Dansenbörger Heide
Das Plangebiet „Dansenbörger Heide“ befindet sich an der Mühlenstraße etwa 600 m südlich vom Bahnhof, im Anschluss an das Wohngebiet Herrenkamp sowie an ein Umspannwerk. Im Zuge der Landesinitiative „Bauland an der Schiene“ ist für das Areal bisher ein städtebaulicher Rahmenplan erstellt worden. Derzeit verlaufen erste Planungen und Gespräche mit Beteiligten. Der Aufstellungsbeschluss für die Bauleitplanung soll möglichst bald gefasst werden.
Ein Bewerbungsverfahren zur Vergabe von Baugrundstücken ist bisher noch nicht erfolgt.
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- Stadt Greven