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Zur Stärkung der digitalen Kompetenzen und zur zeitgemäßen Gestaltung des Unterrichts werden an den weiterführenden Schulen iPads eingesetzt. Die Einführung erfolgt in den Jahrgangsstufen 7 und 11. Ziel ist es, perspektivisch allen Schülerinnen und Schülern ein eigenes digitales Arbeitsgerät zur Verfügung zu stellen.

Für die digitale Ausstattung im Unterricht stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

  1. ein städtisches Leihgerät
  2. ein privat angeschafftes Gerät (BYOD – Bring Your Own Device)

Beide Varianten ermöglichen die Teilnahme am digitalen Unterricht.

Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zu beiden Optionen.

Welche Variante passt zu uns?

Leihgerät (Stadt) Privatgerät
Gerät wird von der Stadt bereitgestellt Gerät wird eigenverantwortlich angeschafft
Kostenbeteiligung an die Stadt Anschaffungskosten liegen bei Familie
Gerät bleibt Eigentum der Stadt Gerät ist Eigentum der Familie
Technisch vollständig eingerichtet Einrichtung durch die Stadt Greven

Fragen zum Leihgerät der Stadt

Fragen zum Privatgerät (BYOD)

Fragen, die für beide Varianten gelten

Erläuterungen und Hinweise