Warum muss die Stadt Greven die Grundschul-Landschaft neu organisieren?
Die Zahl der Grundschulkinder in Greven wird ab dem Schuljahr 2029/2030 deutlich zurückgehen. Damit kommt dann ein Effekt bei den Grundschulen an, der schon jetzt bei der Nachfrage nach Kita-Betreuungsplätzen zu spüren ist: Seit einigen Jahren nimmt der Bedarf an Betreuungsplätzen stetig ab, weil dauerhaft weniger Kinder geboren werden. Der Rückgang der Geburten wirkt sich seit dem Kindergartenjahr 2025/26 deutlich spürbar auf die Kita-Anmeldungen aus. Zeitverzögert wird der anhaltende Rückgang der Kinderzahl auch bei den Grundschulen ankommen. Diese Entwicklung trifft auf eine Grundschul-Infrastruktur mit sehr unterschiedlichen räumlichen Voraussetzungen und zum Teil erheblichen baulichen Herausforderungen. Als Schulträger ist die Stadt Greven verpflichtet, die Entwicklung der Schülerzahlen regelmäßig zu beobachten und die Schulstandorte entsprechend zu planen. Ziel der Schulentwicklungsplanung ist es, langfristig für das gesamte Stadtgebiet ein bedarfsgerechtes, ausgewogenes, verlässliches und wirtschaftlich tragfähiges Grundschulangebot sicherzustellen. Deshalb muss nach eingehender Prüfung darüber entschieden werden, wie die vorhandenen Schulplätze, Gebäude und Betreuungsangebote künftig sinnvoll organisiert werden können.
Was besagt die Schulentwicklungsplanung?
Die Prognosen der künftigen Schülerzahlen basieren auf dem regelmäßig aktualisierten Demografiebericht und auf der Schulentwicklungsplanung. Beide werden mit Hilfe wissenschaftlich anerkannter und erprobter Prognoseinstrumente erstellt, die eine Vielzahl statistischer Daten einbeziehen. Auch die in der Entwicklung befindlichen und geplanten zukünftigen Baugebiete Grevens (z.B. Setex-Areal) sind im Demografiebericht und in der Schulentwicklungsplanung bereits berücksichtigt.
Aufgrund des Geburtenrückgangs zeigt die Schulentwicklungsplanung für die Grundschulen mittelfristig einen deutlichen Rückgang der Schülerzahlen. Während in den kommenden drei Jahren noch mit mehr als 400 Einschulungen jährlich zu rechnen ist, wird ab dem Schuljahr 2029/2030 ein dauerhaft niedrigeres Niveau von rund 350 Einschulungen prognostiziert.
Für den Bereich Greven rechts der Ems wirkt sich der prognostizierte Rückgang der Schülerzahlen besonders deutlich aus. Nach der Schulentwicklungsplanung entstehen in diesem Bereich Überkapazitäten von insgesamt etwa zwei bis drei Zügen. Gleichzeitig besteht insbesondere aufgrund der baulichen Situation der Martin-Luther-Grundschule Handlungsbedarf.
Welche konkreten Schritte stehen jetzt zur Entscheidung?
Folgendes Vorgehen steht zur Entscheidung: Die Martin-Luther-Grundschule und die Martini-Grundschule werden ab dem Schuljahr 2029/30 auslaufend gestellt, d.h. beide Grundschulen nehmen ab dem Schuljahr 2029/2030 keine neuen Kinder mehr in die 1. Klasse auf. Die bereits aufgenommenen Jahrgänge können ihre Grundschulzeit an den Schulen beenden. Am Standort der Martini-Grundschule wird eine neue Grundschule gegründet. Ob diese neue Grundschule eine evangelische oder katholische konfessionelle Bindung haben oder als Gemeinschaftsgrundschule geführt werden soll, darüber entscheiden die Eltern.
Welche Entwicklungen haben die Beratungen über Veränderungen in der Schullandschaft in den vergangenen Jahren beeinflusst?
Die zur Entscheidung vorgeschlagene Variante ist das Ergebnis eines mehrjährigen Planungs- und Beratungsprozesses. Noch vor vier Jahren sind alle Verantwortlichen davon ausgegangen, dass die Martin-Luther-Schule erweitert werden müsste:
- 2022: Der Rat beschließt den Schulentwicklungsplan bis 2027/2028. Für die Martin-Luther-Grundschule wird zusätzlicher Raumbedarf festgestellt. Eine Erweiterung des Schulstandorts wird als erforderlich angesehen.
- 2023: Die weitere Entwicklung der Martin-Luther-Grundschule und der Oberen Marktstraße werden wegen der räumlichen Nähe in einem gemeinsamen Planungsprozess betrachtet. Untersucht werden das erforderliche Raumprogramm der Schule, der Gebäudebestand und mögliche neue Standorte für die Schule.
- 2024: Das Raumprogramm wird beschlossen. Außerdem findet ein politischer Workshop zum weiteren Planungsprozess statt.
- 2025: Bei den Kita-Anmeldungen in Greven wird der seit 2023 zu verzeichnende deutliche Rückgang der Geburtenzahlen klar erkennbar. Der Bedarf an Kita-Plätzen sinkt. Es ist absehbar, dass sich der Trend eines starken Geburtenrückgangs in den kommenden Jahren auch auf die Anmeldezahlen an den Schulen auswirken wird und deshalb künftig deutlich weniger Plätze an den Grundschulen gebraucht werden. Es wird politisch beschlossen, die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung von 2027 auf 2026 vorzuziehen. Anhand des im Jahr 2026 zu aktualisierenden Demografieberichts für Greven soll die Entwicklung nochmals auf einer breiteren Datengrundlage überprüft werden. Denn für die Schulentwicklungsplanung sind möglichst verlässliche Prognosen erforderlich.
- Mai 2026: Der neue Demografiebericht und die Schulentwicklungsplanung werden vorgestellt und beraten. Beide bestätigen die anhaltend rückläufigen Geburtenzahlen und bilden die Grundlage für die weiteren Überlegungen.
- Juli 2026: In einem Workshop tauschen sich Politik, Schulen, Eltern, OGS-Träger, Kirche und Verwaltung über möglichen Handlungsoptionen und wichtige Entscheidungskriterien aus.
- August 2026: Die bis dahin diskutierten Handlungsoptionen werden konkretisiert und als klar voneinander abgegrenzte Varianten der Grundschulplanung inhaltlich aufbereitet. Parallel werden die schulrechtlichen Voraussetzungen und Umsetzungsmöglichkeiten der einzelnen Varianten geprüft.
- September 2026: In einem weiteren Workshop tauschen sich die politischen Entscheidungsträger über die Varianten aus.
Welche Kriterien wurden bei den Überlegungen zur zukünftigen Grundschul-Landschaft berücksichtigt?
In dem ersten gemeinsamen Workshop mit Politik, Schulen, Eltern, OGS-Trägern, Kirche und Verwaltung im Juli 2026 wurden insgesamt 13 Kriterien erarbeitet, nach denen sich die weiteren Überlegungen und Entscheidungen zur künftigen Entwicklung der Grundschul-Landschaft richten sollten:
- Kapazität der Schulplätze in Greven
- Kapazität der Martin-Luther-Grundschule
- Betreuungsplätze in der OGS/Übermittagsbetreuung
- Schulgröße/Personalsituation in den Schulen
- Schulweg
- Gemeinsames Lernen/Förderung
- ABC-Klassen
- Klassenstärken
- Elternwille/Bekenntnisschulen
- Sozialstruktur
- Gebäude und Räume
- Stadtentwicklung
- Kosten/Wirtschaftlichkeit
Welche Varianten der Grundschulplanung standen zur Diskussion?
Der prognostizierte Rückgang der Schülerzahlen wird vor allem im Bereich Greven rechts der Ems zu Überkapazitäten von insgesamt zwei bis drei Zügen führen (als „Züge“ bezeichnet man die Anzahl der Klassen in einem Jahrgang – eine „dreizügige Schule“ hat also drei Klassen pro Jahrgang). Gleichzeitig besteht an der zweizügigen Martin-Luther-Grundschule wegen ihrer baulichen Situation Handlungsbedarf. Deshalb konzentrierten sich die Überlegungen zu möglichen Handlungsvarianten vor allem auf die Entwicklung rechts der Ems und insbesondere auf die zukünftige Entwicklung der Martin-Luther-Grundschule. Im Beratungsprozess wurden verschiedene Varianten der künftigen Entwicklung diskutiert, darunter
- der Neubau einer zweizügigen Martin-Luther-Grundschule,
- ein einzügiger Fortbetrieb der Martin-Luther-Grundschule in dem umgebauten und sanierten Gebäude,
- das Auslaufen der Martin-Luther-Grundschule ab dem Schuljahr 2029/30,
- der Abbau je eines Zuges an der Marien- und an der Martini-Grundschule zugunsten des zweizügigen Fortbestands der Martin-Luther-Grundschule, die neu gebaut würde oder
- das Auslaufen der Martin-Luther-Grundschule und der Martini-Grundschule und Neugründung einer vierzügigen Grundschule am Standort der Martini-Grundschule ab dem Schuljahr 2029/30.
Warum wird über eine Schließung der Martin-Luther-Grundschule nachgedacht, obwohl sie stark nachgefragt wird?
Im Gegensatz zur Martin-Luther-Grundschule sind alle anderen Grundschulen in Greven bereits ausgebaut oder Ausbau und Modernisierung sind gerade in Arbeit. Jede Zukunfts-Variante, die von einem Fortbestand der Martin-Luther-Grundschule ausgeht, würde im Fall der Realisierung allein geschätzte Sanierungs- bzw. Neubaukosten von 9 bis 16 Mio. € mit sich bringen. Wenn die Martin-Luther-Grundschule neugebaut oder saniert würde, gäbe es an anderen Schulen Überkapazitäten.
Warum sollen zwei Grundschulen auslaufend gestellt werden und eine neue Grundschule errichtet werden?
Diese Variante nimmt beide benachbarte Grundschulen gemeinsam in den Blick und bietet die besten Lösungen für den Schulstandort. Sie teilt die wesentlichen Vorteile, insbesondere die Reduzierung von Überkapazitäten, die bessere Auslastung vorhandener Räume und den geringeren zusätzlichen Investitionsbedarf. Gleichzeitig wird dem Bedürfnis nach ausreichend Schulplätzen im Primarbereich weiterhin Rechnung getragen. Zugleich könnte die Neuordnung zu einer ausgewogeneren Sozialstruktur beitragen, da die bisherigen Schülerschaften neu zusammengeführt und verteilt würden.
Gleichzeitig greift diese Lösung den Elternwillen umfassender auf. Durch das Auslaufen einer evangelischen und katholischen Bekenntnisschule wird die Frage der Schulart für den gemeinsamen Einzugsbereich neu gestellt. Dies ist insbesondere deshalb relevant, weil nach einem Auslaufen der Martin-Luther-Grundschule rechts der Ems ansonsten nur noch katholische Bekenntnisgrundschulen bestehen würden.
Bei der Errichtung der neuen Grundschule ist deren Schulart in einem entsprechenden Verfahren neu zu bestimmen. Die Eltern werden hierbei unmittelbar beteiligt und entscheiden über die Schulart der neuen Schule. Der Elternwille wird damit nicht nur hinsichtlich des Fortbestands einer evangelischen Bekenntnisschule abgefragt, sondern grundsätzlich in Bezug auf die gewünschte zukünftige Schulart berücksichtigt.
Warum können sinkende Schülerzahlen nicht einfach auf alle Grundschulen verteilt werden, so dass kleinere Klassen entstehen?
Es gibt strikte landesrechtliche Vorgaben zur Klassenbildung. Wenn an allen Grundschulen dauerhaft weniger Kinder aufgenommen werden, verringert sich zwangsläufig die Zügigkeit der Schulen. Gesetzlich festgelegt ist, dass an einer fünfzügigen Schule höchstens 25 Kinder in einer Eingangsklasse sein dürfen, an einer vierzügigen maximal 26 Kinder, an einer dreizügigen 27, an einer zweizügigen Schule bis zu 28 Kinder und an einer einzügigen Schule 29 Kinder in der Eingangsklasse sein dürfen. Wenn also weniger Kinder an einer Schule unterrichtet werden, verkleinern sich die Klassen nicht, sondern sie vergrößern sich eher. Ein kleineres System verfügt auch über weniger Personal, so dass Vertretungen nicht oder nur schwer gestellt werden können. Größere Systeme bieten zudem die Möglichkeit, Personal zu spezialisieren und flexibler einzusetzen.
Was passiert, wenn die Schülerzahlen wieder steigen?
Laut aktueller Schulentwicklungsplanung bleiben bei einer Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen trotzdem noch ausreichend räumliche Kapazitäten, um gegebenenfalls in den 2030er Jahren wieder steigende Schülerzahlen aufzunehmen.
Welche konkreten Veränderungen brächten eine Schließung der Martin-Luther-Grundschule und der Martini-Grundschule mit sich?
Die Martin-Luther-Grundschule ist derzeit die einzige evangelische Bekenntnisgrundschule in Greven. Bei einer Schließung gäbe es zunächst keine evangelische Grundschule mehr im Stadtgebiet. Mit der Martini-Grundschule würde eine von drei katholischen Bekenntnisschulen geschlossen. Mit der geplanten Neugründung einer vierzügigen Grundschule am Standort der Martini-Grundschule würde die Schulart jedoch neu festgelegt. Darüber würden die Eltern der zukünftigen ersten Klassen in einem Abstimmungsverfahren entscheiden. Grundsätzlich kann die neue Schule als Gemeinschaftsgrundschule, Bekenntnisgrundschule (evangelisch oder katholisch) oder als Weltanschauungsgrundschule geführt werden.
Das kleinere System Martin-Luther-Grundschule würde durch ein größeres System ersetzt. Im Vergleich zur zweizügigen Martin-Luther-Schule hätte ein zukünftig vierzügiges System aber den Vorteil kleinerer Klassengrößen: Gesetzlich festgelegt ist, dass an einer zweizügigen Schule bis zu 28 Kinder in einer Eingangsklasse sein dürfen, an einer vierzügigen aber nur maximal 26 Kinder. Ein kleineres System verfügt auch über weniger Personal, so dass Vertretungen nicht oder nur schwer gestellt werden können. Größere Systeme bieten zudem die Möglichkeit, Personal zu spezialisieren und flexibler einzusetzen.
Bei einem Auslaufen der Martin-Luther-Grundschule ändern sich die Schulwege geringfügig. Kinder, die in den südlichen Stadtteilen wohnen und bisher die Martin-Luther-Grundschule besuchen würden, hätten künftig kürzere Schulwege. Die Schulwege der Kinder, die nördlich der Martin-Luther-Grundschule wohnen, würden sich um maximal 400 Meter verlängern.
Können Kinder, wenn sie 2027/28 eingeschult werden, ihre gesamte Grundschulzeit an der Martin-Luther-Grundschule bzw. der Martini-Grundschule verbringen?
Ja. Kinder, die zum Schuljahr 2027/2028 eingeschult werden, können ihre gesamte vierjährige Grundschulzeit an der Martin-Luther-Grundschule bzw. der Martini-Grundschule absolvieren. Die Schulen würden erst ab dem Schuljahr 2029/2030 auslaufend gestellt. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt keine neuen ersten Klassen mehr aufgenommen würden. Die bereits bestehenden Jahrgänge würden jedoch weiter an den beiden Grundschulen beschult, bis sie ihre Grundschulzeit beendet haben.
Auch während der Auslaufphase würden Unterricht, OGS und Betreuung für die verbleibenden Jahrgänge sichergestellt. Die bereits aufgenommenen Kinder würden weiterhin regulär unterrichtet und betreut. Mit sinkender Schüler- und Klassenzahl ab dem Schuljahr 2029/2030 würden die personellen und organisatorischen Strukturen schrittweise an die kleiner werdenden Schulen angepasst.
Wie geht es jetzt weiter?
- Am 7. Oktober 2026 berät und beschließt der Schulausschuss die Vorlage zur Schulentwicklungsplanung.
- Am 14. Oktober 2026 folgen Beratung und Beschluss im Haupt-/Finanz- und Wirtschaftsausschuss.
- Am 4. November 2026 trifft der Rat der Stadt Greven die abschließende Entscheidung.
Was müssen Eltern für die Anmeldung zum Schuljahr 2027/28 wissen?
In Greven stehen Eltern grundsätzlich fünf Grundschulen zur Auswahl:
- Erich Kästner Gemeinschaftsgrundschule (vierzügig, konfessionsfrei).
- Josef-Grundschule (dreizügig, kath.)
- Marien-Grundschule (fünfzügig, kath.)
- Martin-Luther-Grundschule (zweizügig, ev.)
- Martini Grundschule (vierzügig, kath.)
Nach der aktuellen Schulentwicklungsplanung stehen in Greven ausreichend Grundschulplätze zur Verfügung. Das bedeutet allerdings nicht, dass an jeder einzelnen Wunschschule unbegrenzt Plätze vorhanden sind. Überschreiten die Anmeldungen die jeweilige Aufnahmekapazität einer Schule, muss ein Auswahlverfahren durchgeführt werden.
Die Martin-Luther-Grundschule und die Martini Grundschule können bis auf Weiteres regulär angewählt werden.
Die Martin-Luther-Grundschule wird zweizügig geführt und verfügt über 56 Schulplätze im ersten Jahrgang. Für die OGS stehen aus räumlichen Gründen insgesamt 70 Plätze für alle Jahrgänge zur Verfügung. Deshalb kann nicht garantiert werden, dass jedes aufgenommene Kind auch einen OGS-Platz erhält.
Die Martini Grundschule wird vierzügig geführt und verfügt über 104 Schulplätze im ersten Jahrgang. Durch das dort umgesetzte Tandem-Modell kann für alle aufgenommenen Kinder ein OGS-Platz angeboten werden.
Bei der Schulwahl sollten Eltern daher neben dem gewünschten Schulstandort auch berücksichtigen, ob sie auf einen OGS-Platz angewiesen sind.