Hier finden Sie Antworten zu wichtigen Fragen. Umfangreiche und individuelle Beratung erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jugendamtes Greven. Wir beraten Sie in einfachen organisatorischen Angelegenheiten, aber auch, wenn es Probleme gibt oder Hilfe benötigt wird.
Beratung & Hilfen
Wer ist der Vater des Kindes?
Im Geburtseintrag des Kindes beim Standesamt wird in der Regel nur die Mutter eingetragen. Die Vaterschaft muss zunächst rechtlich festgestellt werden. Die Vaterschaftsfeststellung erfolgt entweder durch ein Anerkenntnis des Vaters in einer Urkunde oder durch eine gerichtliche Feststellung.
Wo kann die Vaterschaftsanerkennung beurkundet werden?
Eine Vaterschaftsanerkenntnis kann beim Standesamt, beim Jugendamt, beim Amtsgericht oder bei einem Notar beurkundet werden.
Kommen durch die Vaterschaftsfeststellung Kosten auf mich zu?
Beim Jugend- bzw. Standesamt ist die Beurkundung kostenlos. Die Beurkundung beim Notar ist mit Kosten verbunden.
Wann wird die Vaterschaftsanerkennung wirksam?
Bevor die Anerkennung wirksam wird, ist eine Zustimmung der Kindesmutter erforderlich. Diese Zustimmung muss beim Standesamt, Jugendamt, Amtsgericht oder bei einem Notar beurkundet werden.
Was kann ich tun, wenn der Vater seine Vaterschaft nicht anerkennen will?
Die Vaterschaft kann in diesem Falle im Rahmen eines Klageverfahrens beim Amtsgericht festgestellt werden. Für weitere Fragen nehmen Sie bitte Kontakt zu einem Anwalt oder zum Jugendamt auf.
Wann habe ich Anspruch auf Unterhalt?
Ein Vater, der nicht mit seinem Kind in einem Haushalt lebt, ist verpflichtet Unterhalt zu zahlen, soweit er leistungsfähig ist.
Was ist, wenn der Vater des Kindes nicht zahlt?
In diesem Falle kann Unterhaltsvorschuss beim Fachdienst Arbeit & Soziales beantragt werden.
Wann ist man zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet?
Nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches sind Verwandte in gerader Linie einander unterhaltspflichtig. Demnach haben Kinder Unterhaltsansprüche gegenüber ihren leiblichen Eltern. Leben die Eltern des Kindes getrennt, haben trotzdem beide Elternteile dafür Sorge zu tragen, dass dem Kind ein angemessener Unterhalt geleistet wird. Der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, erbringt in diesem Falle Naturalunterhalt in Form von Wohnung, Kleidung, Essen etc. Der andere Elternteil hat seinen angemessenen Unterhalt in Form von Barunterhalt zu leisten. Die Unterhaltsbedarfssätze ergeben sich aus der Düsseldorfer Tabelle.
Wann habe ich Anspruch auf Betreuungsunterhalt?
Die Mutter eines Kindes, die mit dem Vater nicht verheiratet ist, kann vom Vater des Kindes bis zu drei Jahre Unterhalt für die Betreuung des Kindes in folgenden Fällen verlangen:
Die Mutter ist infolge der Schwangerschaft erkrankt und kann keiner Erwerbstätigkeit nachgehen,
Sie ist aufgrund der Pflege oder Erziehung des Kindes an einer Erwerbstätigkeit gehindert bzw. eine solche kann von ihr nicht erwartet werden.
Was ist eine Beistandschaft und wozu brauche ich diese?
Die Beistandschaft ist ein Hilfeangebot des Jugendamtes, das Ihnen bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung des Kindesunterhaltes hilft.
Wer kann eine Beistandschaft einrichten lassen?
Die Beistandschaft kann jeder Elternteil beantragen, dem die elterliche Sorge für das Kind allein zusteht, bzw. der mitsorgeberechtigte Elternteil, bei dem das Kind lebt. Die Beistandschaft tritt unabhängig von der Staatsangehörigkeit ein. Voraussetzung ist nur, dass das Kind minderjährig ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.
Wann und wie kann die Beistandschaft beantragt werden?
Die Beistandschaft kann bereits vor Geburt des Kindes beantragt werden, wenn die Mutter nicht verheiratet ist. Nach der Geburt kann sie jederzeit bis zur Volljährigkeit des Kindes beantragt werden. Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt. Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes. Zuständig ist das für den Wohnort des antragstellenden Elternteils zuständige Jugendamt.
Wann endet die Beistandschaft?
Die Beistandschaft endet sofort, wenn der antragstellende Elternteil dieses schriftlich verlangt. Die Beistandschaft endet auch durch Umzug des Kindes ins Ausland oder mit Volljährigkeit des Kindes.
Bleibe ich trotz Beistandschaft zur Vertretung des Kindes befugt?
Die elterliche Sorge wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt. Der sorgeberechtigte Elternteil des Kindes bleibt im vollen Umfang zur Vertretung des Kindes befugt.
Welche staatlichen Hilfen gibt es für unverheiratete Mütter?
Mütter – auch minderjährige – haben grundsätzlich einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung. Der Bedarf kann sehr unterschiedlich sein. Es kann z. B. die Vermittlung einer geeigneten Tagespflege, eine pädagogische Unterstützung oder eine geeignete Wohnform im Vordergrund stehen. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Bedarf an das Jugendamt und nutzen Sie die Beratungsleistung vor Ort.
Wann habe ich Anspruch auf Elterngeld?
Ein Anspruch auf Elterngeld besteht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt befindet sich in Deutschland, es besteht deutsche oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates oder der Antragsteller ist Ausländer mit Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis. Informationen zum Elterngeld bekommen Sie bei Ihrem zuständigen Sozialamt.
Kommt das Jugendamt selbstständig auf mich zu?
Nach der Geburt des Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, wird das Jugendamt vom Standesamt informiert. Das Jugendamt bietet der Mutter daraufhin ein persönliches Gespräch an, in dem ihr das Beratungs- und Unterstützungsangebot des Jugendamtes näher gebracht wird.