Die Anträge auf Bezuschussung von ehrenamtlichen Aktivitäten müssen eingereicht werden bei:
Stadt Greven
Fachdienst 3.0
Rathausstraße 6
48268 Greven
Die Anträge werden nach Eingang in der nachfolgenden Sitzung des Seniorenbeirates beraten und nach Beschlussfassung (mit mindestens einfacher Mehrheit) durch die Stadtverwaltung (Fachdienst 3.0) umgesetzt.
Für die Bezuschussung gelten diese Kriterien:
- Öffentliche Veranstaltungen können bezuschusst werden.
- Förderwürdig sind insbesondere ehrenamtliche Aktivitäten/Projekte/ Formate, die die soziale Teilhabe fördern.
- Private Aktivitäten können nicht bezuschusst werden.
- Eine Bezuschussung ist nicht möglich, wenn bereits anderweitige Zuschüsse von Dritten erfolgen.
- Eine Bezuschussung ist nicht möglich, wenn keinerlei Unkosten entstehen.
- Betriebskosten oder regelmäßig wiederkehrende Aufwendungen wie z. B. Mieten werden nicht bezuschusst.
Diese Unterlagen müssen eingereicht werden:
- Bitte reichen Sie mit Ihrem formlosen Antrag ein Veranstaltungsprogramm und einen Kostenplan ein.
- Nach Durchführung der Veranstaltung reichen Sie eine Abrechnung ein (Aufstellung der Kosten und Einnahmen mit Belegen) sowie eine Teilnehmerliste mit Unterschritten der Teilnehmer*innen.
- Überzahlungen sind umgehend an die Stadtverwaltung zurückzuzahlen.
Höhe der Zuschüsse und Auszahlung
- Das Gesamtbudget für die Bezuschussung von ehrenamtlichen Aktivitäten für das Jahr 2023 liegt bei 2.500 €.
- Das Gesamtbudget für die Bezuschussung von ehrenamtlichen Aktivitäten in der Seniorenarbeit kann jährlich neu festgesetzt werden. Die Neufestsetzung erfolgt auf Initiative des Seniorenbeirates, andernfalls bleibt das Gesamtbudget bei 2.500 €.
- Der Maximalzuschuss pro Gruppierung beträgt maximal 250 € pro Jahr.
- Die Gewährung des Zuschusses erfolgt durch die Stadt Greven unter dem Vorbehalt, dass entsprechende Finanzmittel noch vorhanden sind.
- Kosten die über dem Betrag von 250 € liegen, können nicht übernommen werden.
- Sollten die Ausgaben unter dem Betrag von 250 € liegen, kann nur der Betragerstattet werden, der tatsächlich ausgegeben wurde.
- Zuschüsse können je Gruppierung maximal nur alle zwei Jahre gewährt werden.
- Zuschüsse in Euro werden nur auf das Konto des Berechtigten überwiesen.
- Die Gewährung der Zuschüsse erfolgt nach postalischem Eingang der Förderanträge.