Inhalt anspringen
Stadt Greven

Lastenradförderung

Die Stadt Greven fördert den Kauf von Lastenfahrrädern und Anhängern. Mit der angebotenen Förderung sollen Anreize zum Umstieg auf eine ökologische und ökonomische Alternative für den Transportbereich geschaffen werden.

Das Foto zeigt ein Lastenfahrrad

Dabei eignen sich Lastenräder sowohl für die Mitnahme von Kindern, z.B. auf dem Weg zur Kita, als auch für den Transport von Einkäufen. Mithilfe eines Elektroantriebs kann zudem der eigene Kraftaufwand verringert werden. Die weiteren Vorteile des vermehrten Einsatzes von Lastenrädern sind vielfältig. Neben der eigenen Gesundheitsförderung durch Bewegung, profitiert auch die Allgemeinheit durch verminderten Lärm, Feinstaub, Stickoxid-Abgase und dem geringeren motorisierten Stadtverkehr. Zudem wird durch die Nutzung von Fahrrädern CO2 eingespart. Somit trägt der vermehrte Einsatz von (Elektro-) Lastenrädern sowohl zu den Zielen des Mobilitätskonzeptes als auch zum Klimaschutz und den vom Rat der Stadt Greven gefassten Leitzielen zur CO2 Reduktion bei.

Was wird gefördert

Es werden ausschließlich werksneue Lastenräder und Anhänger speziell zum Transport von Gütern und/oder Personen gefördert. Bei Lastenrädern müssen die Transporteinrichtungen fest mit dem Rad verbunden sein. Gefördert werden Lastenräder mit und ohne elektrische Unterstützung. Auch Lasten- /Kinderanhänger sind förderfähig. Die in der Richtlinie festgelegten Transportvolumen müssen erfüllt werden (s. Förderrichtlinie). Die Förderquote liegt bei 30 Prozent der förderfähigen Anschaffungskosten, jedoch maximal bei 1.000 Euro für elektrounterstützte Lastenräder, maximal 500 Euro bei rein muskelbetriebenen Lastenrädern und maximal 100 Euro bei Anhängern.

WICHTIG! Der Kauf eines gebrauchten Lastenrades/-anhängers wird nicht gefördert.

Bindend sind ausschließlich die in der Förderrichtlinie genannten Förderbedingungen.

Verfahren

Antragsberechtigt sind ausschließlich volljährige Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Greven, die das Lastenrad oder den Lastenanhänger zum privaten Gebrauch erwerben. Der*Die Antragsteller*in stellt nach Kauf und Erhalt des Lastenrades oder des Lastenanhängers einen Antrag und fügt alle erforderlichen Nachweise bei. Das Antragsformular steht unten auf dieser Seite zum Download bereit. Die Anträge müssen schriftlich an folgende Anschrift gerichtet werden:

Stadt Greven 
FD 4.0 – Förderprogramm Lastenräder 
Rathausstraße 6 
48262 Greven

Der Kauf darf erst mit Inkrafttreten der Förderrichtlinie Lastenräder erfolgen. Vorher getätigte Käufe können nicht gefördert werden. Die Anträge werden nach Eingang bei der Stadt Greven der Reihe nach bearbeitet. Es zählt der Posteingangsstempel. Die Auszahlung von Fördermitteln erfolgt, solange noch Fördermittel vorhanden sind. Liegen für restliche Fördermittel mehrere zeitgleich eingegangene Anträge vor, entscheidet das Los. Sind die für das Förderjahr zur Verfügung gestellten Fördermittel erschöpft, werden keine Anträge mehr angenommen und keine Fördermittel mehr ausgezahlt.

Bindend sind ausschließlich die in der Förderrichtlinie genannten Förderbedingungen.

Aktuell verfügbare Fördermittel

Aktuell stehen noch Fördermittel in Höhe von 114 Euro zur Verfügung (Stand 07.03.2024).

Förderrichtlinie und Antragsunterlagen

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Greven