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Das Wichtigste von A - Z

Jugendliche mit Paragraphen
Es gibt ganz viele Gesetze, die deine Rechte und Spielräume festlegen. Die wichtigsten haben wir für dich zusammengetragen.

Arztwahl

Wenn du eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen möchtest, so kannst du selbst wählen, zu wem du gehst. Für die medizinische Behandlung von Kindern und Jugendlichen und bei einer Operation ist sowohl die Einwilligung deines gesetzlichen Vertreters als auch des Jugendlichen selbst notwendig.

Ausbildung und Beruf

Du hast ein Recht auf eine deinen Fähigkeiten und Begabungen entsprechende Schul- und Berufsausbildung. Das bedeutet, dass deine Eltern gesetzlich verpflichtet sind, darauf Rücksicht zu nehmen. Sie können dich nicht einfach von der Schule nehmen und als ungelernten Hilfsarbeiter zum Bau schicken, damit Geld ins Haus kommt.
Wenn Eltern offensichtlich keine Rücksicht auf Eignung und Neigung ihres Kindes nehmen und es Anlass zur Besorgnis gibt, dass die Entwicklung des Kindes nachhaltig und schwer beschädigt wird, so entscheidet das Familiengericht.
Wenn der Konflikt unlösbar erscheint, wende dich an dein Jugendamt. Gemeinsam mit den Mitarbeitern dort kann man eine Lösung erarbeiten.

Beteiligungsrechte

„Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen.“ So steht es im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG). Das bedeutet also, wenn du oder deine Eltern die Jugendhilfe für dich in Anspruch nehmen, so müssen deine Vorstellungen und Meinung bei allen Entscheidungen, die dich betreffen, berücksichtigt werden.

Brief- und Telefongeheimnis

Auch für Minderjährige gilt das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis. Briefe, die du bekommst, dürfen deine Eltern nur öffnen, wenn ein konkreter Verdacht einer schädlichen Beeinflussung durch den Briefpartner angenommen werden kann.

Datenschutz

Wenn du mit einer Person deines Vertrauens sehr persönliche Dinge besprichst, möchtest du sicher nicht, dass jemand anderes auch von deinen Problemen erfährt. Insbesondere, wenn es beispielsweise um schwere Erkrankungen, sexuellen Missbrauch, Drogenkonsum o.ä. geht. Für Angehörige bestimmter Berufe gilt die Schweigepflicht – sie dürfen keine Geheimnisse verletzen. Wahrscheinlich hast du schon einmal gehört, dass für Ärztinnen und Ärzte die Schweigepflicht gilt. Auch Psychologen, Erziehungs- und Jugendberater, Sozialarbeiter und Sozialpädagogen dürfen ihnen anvertraute Geheimnisse nicht weitergeben.

Das Recht auf gewaltfreie Erziehung

„Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“ So steht es seit dem Jahr 2000 im Bürgerlichen Gesetzbuch. Mit diesem Gesetz ist jede Form von Gewalt von Eltern gegen ihre Kinder verboten.

Aber auch sonst hat niemand das Recht, dich durch körperliche Gewalt zu bestrafen oder dir – aus welchen Gründen auch immer – körperliche oder seelische Verletzungen zuzufügen. Das gilt auch für Eltern, Erzieher(innen), Pfleger(innen), Lehrer(innen), Ausbilder(innen) oder deinen Vormund. Sollte dieses dennoch passieren, so ist das eine Straftat!

Hausarrest

Es ist verboten, Kinder und Jugendliche gegen ihren Willen einzusperren. Ausgehverbote oder kurzzeitige Hausarreste sind allerdings erlaubt. Wie lange ein Hausarrest dauern darf oder wann Ausgehverbote verhängt werden dürfen, ist gesetzlich leider nicht geregelt.

Kenntnis der Herkunft

Jeder hat das Recht zu erfahren, wer seine leiblichen Eltern sind. Viele adoptierte Kinder möchten zu irgend einem Zeitpunkt ihre leiblichen Eltern kennen lernen. Dann kannst du dich an die Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes wenden, sie muss dich beraten. Wenn du es wünschst, wird sie versuchen, einen ersten Kontakt zwischen dir und deinen leiblichen Eltern herzustellen. So lange du minderjährig bist, müssen aber deine Adoptiveltern mit dem Kontakt einverstanden sein. Ab dem 18. Lebensjahr unterstützt dich die Adoptionsvermittlungsstelle auch gegen den Willen deiner Adoptiveltern.

Informations- und Beratungsrecht

Wenn du Probleme hast und alleine nicht klar kommst, sprichst du wahrscheinlich zuerst mit einem Menschen, dem du vertraust. Wenn du dort keine oder keine ausreichende Hilfe bekommst, gibt es Beratungsstellen, an die du dich wenden kannst.
Du kannst dich in allen Fragen der Erziehung und Entwicklung an das Jugendamt wenden, denn du hast das Recht, dich vom Jugendamt informieren und beraten zu lassen. Wenn es eine Not- oder Konfliktlage erfordert, hast du das Recht beraten zu werden, ohne dass deine Eltern davon erfahren.
Informationen zu Beratungs- und Anlaufstellen in Greven findest du unter dem Menüpunkt Stress & Probleme.

Minderjährige Eltern

Wenn Minderjährige Mutter oder Vater werden, können sie nicht die alleinige elterliche Sorge für ihr eigenes Kind ausüben. In diesem Fall wird für die Vermögenssorge und die gesetzliche Vertretung ein Vormund für das Kind benannt. Die minderjährigen Eltern haben aber das Recht und die Pflicht, ihr Kind tatsächlich zu pflegen, zu erziehen und zu beaufsichtigen.

Outfit

Vielleicht kennst du das: der Tag beginnt schon mit einem Streit über deine Frisur, deine Klamotten, dein Aussehen. Können Eltern denn über alles bestimmen? Bei Konflikten gibt es nicht immer eine eindeutige Antwort. Deine Eltern haben das Sorgerecht, damit haben sie aber kein uneingeschränktes Bestimmungsrecht über die Kinder. Die Grenze wird durch die Rechte der Kinder gezogen.

Wichtig bei Konflikten ist, ob es lediglich um Geschmacksfragen geht - dann sollte die Auffassung der Minderjährigen vorgehen - oder ob eine Entscheidung später zum Nachteil oder Schaden des Mädchens oder Jungen werden kann - dann entscheiden die Eltern. Übrigens: für jede Form des Piercings (auch für Ohrlöcher) und für Tätowierungen ist die Einwilligung deiner Eltern oder Sorgeberechtigten notwendig.

Wenn die Eltern anderer Meinung als ihre Kinder sind, hat dies keine gesetzlichen Konsequenzen. Die Einflussnahme auf Kleidung, Aussehen und Fernsehkonsum ist kein erheblicher Verstoß gegen das Wohl des Kindes. Das bedeutet, dass solche Konflikte zwischen Eltern und ihren Kindern gelöst werden müssen. Du hast aber die Möglichkeit, vom Jugendamt oder Beratungsstellen betreut und unterstützt zu werden.

 

Religion

Ab deinem 14. Lebensjahr kannst du in Fragen deiner religiösen Zugehörigkeit und Erziehung selbst entscheiden. Du kannst also allein entscheiden, ob du am Religionsunterricht in der Schule teilnehmen willst. Du entscheidest auch, ob du überhaupt einer Glaubensgemeinschaft angehören willst, und wenn ja, welcher.

Umgang und Beziehungen

Kinder und Jugendliche haben wie Erwachsene das Recht, Kontakte zu anderen Menschen zu pflegen. Deine Eltern dürfen dir eine Beziehung nicht verbieten, weil ihnen deine neue Freundin oder dein neuer Freund nicht gefällt oder weil sie fürchten, dass du dich durch deine neue Beziehung vom Elternhaus entfernst. Ein Verbot ist nur gerechtfertigt, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine körperliche, geistige oder sittliche Gefährdung durch die Beziehung zu fürchten ist. Damit ist zum Beispiel die Anstiftung zu kriminellen Handlungen oder sexueller Missbrauch gemeint.

Umgangsrechte

Leibliche Elternteile haben immer ein Recht auf persönliche Kontakte mit ihrem Kind. Diese Umgangsrechte stehen z.B. auch deinen Großeltern, anderen Verwandten oder Pflegeeltern zu, eben den Menschen, die zu dir eine enge Beziehung haben.
Zugleich darf dich niemand zu Kontakten zwingen, die du selbst gar nicht haben willst.

Deine Eltern oder ein Elternteil dürfen nicht willkürlich Bindungen zu anderen wichtigen Menschen in deinem Leben abschneiden (z.B. nach einer Scheidung).

 

Verhütung

Verhütung ist nicht allein Sache des Mädchens, sondern geht beide an. Und: bei der Verhütung geht es nicht allein darum, Schwangerschaft zu vermeiden. In Zeiten von Aids sind Kondome ein Muss!
Du kannst dich bei einer Pro-Familia-Beratungsstelle kostenlos und anonym beraten lassen - deine Eltern müssen davon nichts erfahren. Du kannst aber auch zu deiner Ärztin oder deinem Arzt gehen und dich beraten lassen - ohne Einverständnis deiner Eltern. Es ist allein die Entscheidung der Ärztinnen bzw. Ärzte, ob sie einer jungen Frau ein Rezept für die Pille ausstellen oder zu einem anderen Verhütungsmittel raten. In jedem Falle gilt die ärztliche Schweigepflicht, auch wenn du noch nicht volljährig bist.

Die nächste Pro-Familia-Beratungsstelle ist in Münster:
Bohlweg 19
48147 Münster
Telefon 0251 45858
muensterprofamiliade

 

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