Jobs & Geld

Das solltest du unbedingt wissen:
- Kinder unter 13 Jahren dürfen überhaupt nicht arbeiten! Denn Kinderarbeit ist verboten.
- Über 13 Jahren darfst du tagsüber in der Zeit zwischen 8 und 18 Uhr höchstens zwei Stunden leichte Arbeit übernehmen wie z. B. Babysitten, Zeitungen austragen, Nachhilfe geben oder Haustiere betreuen. Bei der Ernte helfen darfst du täglich sogar 3 Stunden.
- In den Ferien arbeiten darfst du ab 15 Jahren, aber nicht mehr als 4 Wochen im Jahr.
Welche Jobs darfst du in den Ferien machen und welche nicht?
- Du darfst höchstens 5 Tage in der Woche arbeiten und nicht mehr als 40 Stunden.
- Am Tag darst du höchstens 8 Stunden arbeiten.
- Jobs, die früher als 6 Uhr anfangen sind tabu.
- Nach 20 Uhr darfst du ebenfalls nicht mehr arbeiten.
- Du darfst keine Akkordarbeit ausüben.
- Keine Samstags-, Sonn- und Feiertagsarbeit.
- Keine schwere körperliche Arbeit.
- Arbeiten, die gefährlich sind oder der Gesundheit schaden, sind verboten.
- Keine Arbeit mit sittlichen Gefahren (z. B. in Spielhallen).
Pausen
- Spätestens nach 4 ½ Stunden Arbeitszeit
- 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 4 ½ und bis zu 6 Stunden
- 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden
Wen kannst du fragen?
Staatliches Amt für Arbeitsschutz Coesfeld Telefon 02541 8450
Jugendarbeitsschutz
Junge Menschen müssen geschützt werden, damit ihre Gesundheit nicht gefährdet wird und ihre Entwicklung ungestört verlaufen kann.
Deshalb gibt es das Jugendarbeitsschutzgesetz und die Kinderarbeitsschutzverordnung. Sie schützen Kinder und Jugendliche vor Arbeit, die zu früh beginnt, die zu lange dauert, die zu schwer ist, die sie gefährdet oder die für sie ungeeignet ist.
Was genau in diesem Gesetz bzw. dieser Verordnung steht, kannst du nachlesen. Beim Jugendamt der Stadt Greven kannst du dir eine kostenlose Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung zu diesem Thema abholen. Du kannst sie aber auch direkt hier herunterladen.
Download
- Broschüre "Klare Sache" zum Jugendarbeitsschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Weitere Informationen
- Jugendarbeitsschutz NRW
Informationen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW
- Jugendarbeitsschutzgesetz
Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend