Fördermöglichkeiten für die Kinder- und Jugendarbeit - FAQ
Wie stelle ich einen Antrag?
Woher weiß ich überhaupt, dass ich antragsberechtigt bin?
Du liest Dir die für Dich relevanten Förderpositionen durch. Unter "Wer wird gefördert?" sind jeweils die Antragsberechtigten aufgeführt. Zumeist sind Träger der freien Jugendhilfe, Verbände, Vereine, kleine Jugendinitiativen und -Gruppen aus der Kinder- und Jugendarbeit mit Sitz in Greven förderberechtigt. In manchen Positionen sind auch überregionale Dachverbände, die mit Grevener Kindern und Jugendlichen arbeiten, förderberechtigt.
Falls Du über deine Antragsberechtigung unsicher bist, dann melde Dich für eine Beratung bei Georg Dodt:
georg.dodtstadt-grevende
Was muss ich bei der Antragsstellung beachten?
Wo stelle ich meinen Antrag?
Bei inhaltlichen Fragen steht Dir Georg Dodt gerne zur Verfügung.
E-Mail: georg.dodtstadt-grevende
Tel: 02571 920-844
Den eigentlichen Antrag stellst Du hier:
Postanschrift:
Stadt Greven
Jugendamt
z.H. Cordula Bröcker
Rathausstraße 6
48268 Greven
E-Mail: cordula.broeckerstadt-grevende
Tel: 02571 920-264
Ich schreibe einen Verwendungsnachweis, was muss ich beachten?
Beispiele für eine Förderung
-
Euer Jugendverband organisiert eine einwöchige Ferienfreizeit mit Jugendlichen im Sauerland.
→ Informationen findest Du hierzu in der Förderposition "Ferienfreizeiten, Wochenendfreizeiten, Tagesfahrten […]". -
Mehrere Jugendbetreuer*innen Eures Jugendverbands nehmen an einer Schulung zum Thema "Kinderbetreuung" teil.
→ Alle wesentlichen Informationen findest du in der Position „Schulungen von Gruppenleiter*innen und Betreuer*innen“. -
Ein Grevener Jugendtreff will sich ein großes Sofa für ihren Aufenthaltsraum im Wert von 2.500€ kaufen.
→ Hier passt die Förderposition "Anschaffung von Materialien für die Kinder- und Jugendarbeit Einrichtung und Renovierung von Jugendräumen".
Der Zuschuss beträgt bis zu 1.000€ (50% der Gesamtkosten, höchstens jedoch 1.000€). -
Ein Jugendverband plant mit seinen Mitgliedern ein Konzert.
→ Hier passt die Förderposition "Offene Kinder- und Jugendveranstaltungen".
Der Zuschuss beträgt bis zu 90%, aber höchstens 250€. Es werden bis zu drei Veranstaltungen pro Jahr bezuschusst. Es hängt davon ab wie viele Anträge insgesamt eingehen. - Jugendinitiative: Du willst mit Deinen Freunden*innen eine Umweltaktion durchführen und benötigst z.B. Material, Verpflegung oder Geld für Werbungskosten.
→ Hier gibt es unterschiedliche Fördermöglichkeiten, bei Fragen wende Dich an Georg Dodt: georg.dodtstadt-grevende
Downloads
- Förderrichtlinien für die Kinder und Jugendarbeit(PDF-Datei; 291,32 KB)
- Kinder- und Jugendförderplan(PDF-Datei; 1,98 MB)
- Antragsformular Kinder- und Jugendarbeit(PDF-Datei; 64,69 KB)