Hilfsangebote der Stadtverwaltung
Der Fachdienst Soziales ist für Menschen mit Behinderung Anlaufstelle bei folgenden Anliegen:
Grundsicherung:
Wenn Sie mindestens 65 Jahre alt oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und Ihren Lebensunterhalt nicht aus Ihrem Einkommen oder Vermögen bestreiten können, dann könnten Sie einen Anspruch auf Grundsicherung haben. Die Grundsicherung ist eine eigenständige soziale Leistung. Scheuen Sie sich nicht, einen Termin mit unseren Ansprechpartnern zu vereinbaren. Dort werden Sie bei allen Fragen zur Grundsicherung sehr gut beraten.
Hilfe bei der Beantragung und Durchsetzung von Sozialleistungen Dritter
zum Beispiel:
- Rente,
- Eingliederungshilfe.
Hilfe bei besonderen Lebenslagen
Personen, die aufgrund einer Krankheit, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit nicht in der Lage sind, ohne fremde (finanzielle) Hilfe ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen, können sich bei der Stadt Greven an den Fachdienst Soziales wenden. Wenn Sie beispielsweise hilfs- und pflegebedürftig sind, aber keinen Anspruch auf Pflegegeld haben, so haben Sie doch einen Anspruch auf die so genannte „Hilfe bei besonderen Lebenslagen“.
Schwerbehindertenangelegenheiten
zum Beispiel:
- Schwerbehindertenausweis,
- Beratung hinsichtlich Sozialleistungen, zum Beispiel für KFZ-Hilfen,
- Personengebundener Parkplatz,
- Euroschlüssel.