Personengebundener Behindertenparkplatz

Unter bestimmten Voraussetzungen können Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung einen einzelnen personengebundenen Parkplatz z.B. vor der Wohnung oder in der Nähe der Arbeitsstätte erhalten. Nähere Informationen dazu erteilt der Fachdienst Soziales der Stadt Greven.