Sozialversicherungspflichtige
Definition
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte (SvB) sind alle Arbeitnehmer einschließlich Auszubildenden und Praktikanten,die
- krankenversicherungspflichtig,
- rentenversicherungspflichtig
- und/oder beitragspflichtig sind zur Arbeitslosenversicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB)
- oder für die von den Arbeitgebern Beitragsanteile zu den gesetzlichen Rentenversicherungen zu entrichten sind.
Zu diesem Personenkreis gehören Beschäftigte und Auszubildende, sofern es sich bei ihrer Erwerbstätigkeit nicht um eine sogenannte geringfügige Tätigkeit handelt.
Mit "SvB am Arbeitsort" sind Beschäftigte an dem Ort gemeint, an dem sie arbeiten. Größere Konzerne mit zahlreichen Filialen melden häufig ihre Beschäftigten am Ort ihres Haupt-Firmensitzes, der nicht unbedingt dem tatsächlichen Arbeitsort der Beschäftigten entsprechen muss.
Unter "SvB am Wohnort" bezeichnet man die Beschäftigten an dem Ort, an dem sie wohnen.
Quelle: Statistisches Bundesamt
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am 30.09.2011 (Arbeitsort)
| Branche | Zahl der Beschäftigten |
| Land- und Forstwirtschaft, Fischerei | 78 |
| Produzierendes Gewerbe |
2 773 |
| Handel, Gastgewerbe und Verkehr | 5 407 |
| Sonstige Dienstleistungen |
4 745 |
| insgesamt | 13 003 |
Auswertungen
- Sozialversicherungspflichtige am Arbeitsort am 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12.2010Aufstellung nach Wirtschaftsbereichen, Geschlecht und Alter
(PDF-Datei, 262,09 KB) - Sozialversicherungspflichtige am Arbeitsort am 31.03., 30.06. und 30.09.2011Aufstellung nach Wirtschaftsbereichen, Geschlecht und Alter
(PDF-Datei, 202,6 KB) - Sozialversicherungspflichtige am Arbeits-/Wohnort jeweils am 30.06. ab 1996(PDF-Datei, 50,09 KB)
- Sozialversicherungspflichtige am Arbeitsort jeweils am 30.06. ab 2000 Aufstellung nach Wirtschaftsbereichen, Geschlecht und Alter
(PDF-Datei, 81,53 KB) - Sozialversicherungspflichtige am Arbeitsort jeweils am 31.12. ab 2002(PDF-Datei, 51,56 KB)
