Sozialversicherungspflichtige


Definition

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte (SvB) sind alle Arbeitnehmer einschließlich Auszubildenden und Praktikanten,die

  • krankenversicherungspflichtig,
  • rentenversicherungspflichtig
  • und/oder beitragspflichtig sind zur Arbeitslosenversicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB)
  • oder für die von den Arbeitgebern Beitragsanteile zu den gesetzlichen Rentenversicherungen zu entrichten sind.

Zu diesem Personenkreis gehören Beschäftigte und Auszubildende, sofern es sich bei ihrer Erwerbstätigkeit nicht um eine sogenannte geringfügige Tätigkeit handelt.

Mit "SvB am Arbeitsort" sind Beschäftigte an dem Ort gemeint, an dem sie arbeiten. Größere Konzerne mit zahlreichen Filialen melden häufig ihre Beschäftigten am Ort ihres Haupt-Firmensitzes, der  nicht unbedingt dem tatsächlichen Arbeitsort der Beschäftigten entsprechen muss.

Unter "SvB am Wohnort" bezeichnet man die Beschäftigten an dem Ort, an dem sie wohnen.

Quelle: Statistisches Bundesamt


Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am 30.09.2011 (Arbeitsort)

Branche Zahl der Beschäftigten
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei                                78
Produzierendes Gewerbe

                           2 773

Handel, Gastgewerbe und Verkehr                            5 407
Sonstige Dienstleistungen

                           4 745

insgesamt                         13 003